Presseeinladung: Fototermin an der neuen Erfassungsstelle des Landes für ukrainische Kriegsflüchtlinge
Der Testbetrieb der neuen Erfassungsstelle des Landes für ukrainische Kriegsflüchtlinge in Schwerin-Görries ist abgeschlossen. Am Montag werden die ersten zwei Busse mit ca. 100 Ukraine-Flüchtlingen erwartet, die in Schwerin ausländerrechtlich erfasst werden sollen.
Medienvertreter sind herzlich eingeladen zum Fototermin an der neuen Erfassungsstelle in Schwerin.
Termin: 4. April 2022, 12 Uhr
Ort: Schwerin-Görries, Baustraße 3
Es sind die aktuellen Hygienevorschriften zum Schutz vor Corona einzuhalten. Außerdem möchten wir dafür sensibilisieren, dass sich unter den Menschen vor Ort zum Teil schwer traumatisierte Kriegsflüchtlinge befinden können. Aus diesem Grund ist eine Anmeldung zum Termin erforderlich. Bitte teilen Sie uns bis Sonntag, 22 Uhr, per E-Mail an presse@im.mv-regierung.de Ihren Namen und das Medium mit, für das Sie vor Ort sind. Wir behalten uns vor, nicht angemeldete Fotografen/Kamerateams nicht einzulassen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Hintergrund
In der Erfassungsstelle für ukrainische Kriegsflüchtlinge kann an sechs Datenerfassungsgeräten gleichzeitig eine erkennungsdienstliche Erfassung vorgenommen und die Identität abgeglichen werden. Es werden Kerndaten und Fingerabdrücke erfasst sowie ein Foto erstellt. Die Registrierungsgeräte (PIK =
Personalisierungsinfrastrukturkomponenten) sind mit den Datenbanken des Bundes verbunden, u.a. mit dem Ausländerzentralregister. Pro Person ist für diesen Vorgang etwa eine halbe Stunde einzurechnen, so dass in Görries pro Stunde etwa zwölf Personen registriert werden können.
Den ukrainischen Kriegsflüchtlingen, die die Registrierung vor oder hinter sich haben, steht ein Bistro mit Imbissmöglichkeit zur Verfügung.
Die Registrierung führen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamts für Innere Verwaltung sowie der Landespolizei durch.
Die Erfassungsstelle des Landes für ukrainische Kriegsflüchtlinge in Schwerin soll die kommunalen Ausländerbehörden im Land bei der Registrierung der Kriegsflüchtlinge entlasten. Das heißt, die Kommunen können - nach Absprache mit der Erfassungsstelle - bei ihnen untergebrachte Schutzsuchende aus der Ukraine zum Registrieren nach Görries bringen und wieder abholen lassen.
Die Erfassung mittels PIK-Stationen ist Voraussetzung für die Erteilung des Aufenthaltstitels nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes.
Rückfragen bitte an:
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung
Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: 0385/5882003
E-Mail: presse@im.mv-regierung.de