Kontrollaktion zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern
Am Donnerstagvormittag (06.04.2022) führten Kräfte der Verkehrspolizeiinspektion Nürnberg im Hafengebiet eine Kontrollaktion durch. Hintergrund war das Rechtsabbiegen von Kraftfahrzeugen über 3,5 t, welche nicht mit Schrittgeschwindigkeit fuhren, obwohl mit Rad- und Fußgängerverkehr zu rechnen war.
Bereits im Juni 2021 kam es in diesem Zusammenhang im Stadtgebiet zu zwei Verkehrsunfällen bei denen zwei Radfahrerinnen von Lastkraftwagen erfasst und schwer verletzt wurden. Die Verkehrspolizei kontrolliert daher regelmäßig, um die Fahrer von Lastkraftwagen zu sensibilisieren, sich an die gesetzlich vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit - maximal 10 km/h - beim Abbiegen zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern zu halten.
Im Rahmen der dreistündigen Kontrolle zusammen mit dem Gewerbeaufsichtsamt mussten fünf Fahrer beanstandet werden, die teilweise mit bis zu 20 km/h nach rechts abbogen. Des Weiteren wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Unter anderem beanstandeten die Beamten noch zwei Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz, eine erloschene Betriebserlaubnis, einmal unerlaubte Handynutzung sowie in 13 Fällen nicht angelegter Sicherheitsgurt.
Es ist beabsichtigt diese Kontrollen auch weiterhin im Stadtgebiet fortzusetzen.
Erstellt durch: Robert Sandmann
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