BPOL NRW: Bußgeld oder Erzwingungshaft – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl

Kurz nach Mitternacht (20. April 2022) wurde ein türkischer Staatsangehöriger am Flughafen Köln/Bonn aus Istanbul kommend zur Einreisekontrolle vorstellig. Als die Bundespolizisten eine Fahndungsabfrage durchführten, ergab diese jedoch einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Weiden in der Oberpfalz. Diese hatte den Mann vor zwei Wochen zur Fahndung ausschreiben lassen, nachdem der 39-Jährige ein Bußgeld in Höhe von 1600 Euro zuzüglich 96 Euro Verfahrenskosten nicht bezahlt hatte. Nun drohte ihm Erzwingungshaft über 25 Tage. Dies konnte der Gesuchte jedoch im letzten Moment abwenden, in dem er noch vor Ort die gesamte Summe beglich. Er wurde im Anschluss auf freien Fuß gesetzt und konnte seine Reise fortsetzen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flgh. Köln/Bonn Christian Tiemann Telefon: +49 (0) 2203/9522-1040 E-Mail: presse.cgn@polizei.bund.de Postfach 980125 51129 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.