BPOL NRW: Nach Freigang JVA ferngeblieben – Bundespolizei nimmt 21-Jährige fest

Am Mittwochabend (20. April) kontrollierten Bundespolizisten im Essener Hauptbahnhof eine 21-Jährige. Die Frau war zur Festnahme ausgeschrieben, da sie vor wenigen Tagen von einem Freigang nicht wieder in die Justizvollzugsanstalt zurückgekehrt war. Gegen 21:50 Uhr überprüften Bundespolizisten die Deutsche im Hauptbahnhof Essen. Die gebürtige Essenerin händigte den Beamten ihren Personalausweis aus. Bei einer Überprüfung kam eine bestehende Ausschreibung zum Vorschein. Grund hierfür war, dass die 21-Jährige der Justizvollzugsanstalt entwichen war und noch eine Restfreiheitsstrafe von 29 Tagen zu verbüßen hat. Vor wenigen Tagen war die junge Frau nach einem Freigang nicht wieder in die Justizvollzugsanstalt zurückgekehrt. Die Deutsche war zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen wegen Erschleichens von Leistungen und Diebstahl verurteilt worden. Bei der Durchsuchung der Frau wurde eine geringe Menge pflanzlicher Drogen sichergestellt. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Anschließend brachten Einsatzkräfte die 21-Jährige in das Gewahrsam der Polizei Gelsenkirchen, wo sie heute in die Justizvollzugsanstalt überstellt wird. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Anne Rohde Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011 Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.