220426-1. Schwerpunkteinsatz der „Task Force“ zur Bekämpfung der öffentlich wahrnehmbaren Drogenkriminalität
Zeit: 25.04.2022, 05:30 Uhr - 26.04.2022, 03:00 Uhr
Ort: Hamburger Stadtgebiet
Im Rahmen eines Einsatzes der Task-Force zur Bekämpfung der öffentlich wahrnehmbaren Drogenkriminalität haben Polizeibeamte 79 Personen überprüft und gegen 30 Personen Aufenthaltsverbote erteilt.
Unter anderem kam es dabei zu folgenden Einzelsachverhalten:
Gegen 13:30 Uhr wurde eine Fahnderin des Polizeikommissariats 16 auf zwei junge Männer aufmerksam, die sich verdächtig verhielten und augenscheinlich Austauschhandlungen durchführten. Beide wurden anschließend angehalten und kontrolliert. Beim mutmaßlichen Käufer, einem 21-jährigen Deutschen, fanden die Fahnder eine geringe Menge Marihuana und stellten es sicher. Er verblieb nach Abschluss der Maßnahmen auf freiem Fuß, da keine Haftgründe vorlagen.
Beim mutmaßlichen Händler, einem 18-jährigen Deutschen, stellten die Fahnder drei Druckverschlussbeutel mit rund sieben Gramm Marihuana und einen griffbereit mitgeführten Schlagring sicher. Anschließend wurde der 18-Jährige zum Polizeikommissariat 16 gebracht.
Das Rauschgiftdezernat (LKA 68) übernahm die weiteren Ermittlungen. Ein über die Staatsanwaltschaft Hamburg erwirkter Durchsuchungsbeschluss für die elterliche Wohnanschrift in Billstedt wurde am späten Nachmittag vollstreckt.
Bei der Durchsuchung konnten 70 Euro mutmaßliches Dealgeld aufgefunden und beschlagnahmt werden. Der 18-Jährige wurde nach erkennungsdienstlicher Behandlung entlassen, da keine Haftgründe vorlagen.
In der Wohnung waren während der Durchsuchung auch weitere Familienangehörige anwesend. Unter anderem der 23-jährige Halbbruder des 18-Jährigen. Dieser Deutsche hatte unmittelbar vor der Durchsuchung einen Zipbeutel mit vier darin befindlichen Druckverschlussbeuteln mit Marihuana vom Balkon geworfen, welcher von Beamten des Polizeikommissariats 42 gefunden und sichergestellt wurde. Bei seiner anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten ein griffbereites Einhandmesser sowie rund 1.700 Euro mutmaßliches Dealgeld und stellten es sicher.
In der Folge wurde vom Amtsgericht Hamburg auch für das Zimmer des Halbbruders ein Durchsuchungsbeschluss erlassen und umgehend durch die Beamten vollstreckt.
Hierbei beschlagnahmten sie über 20.000 Euro weiteres mutmaßliches Dealgeld, zwei Feinwaagen, zwei verbotene Messer sowie zwei Teleskopschlagstöcke.
Der 23-Jährige wurde ebenfalls nach erkennungsdienstlicher Behandlung entlassen, da keine Haftgründe vorlagen.
Die Ermittlungen des Rauschgiftdezernats (LKA 68) dauern an.
Beamten der Landesbereitschaftspolizei (LBP) fielen gegen 23:35 Uhr im Bereich Schulterblatt und Max-Brauer-Allee drei Männer auf, die sich konspirativ an einem Fahrzeug aufhielten.
Die drei Männer, bei denen es sich um 26-, 34- und 35-jährige Deutsche handelt, wurden anschließend überprüft und durchsucht.
Der 26-Jährige hatte ein so genanntes Eppendorfer Gefäß mit einer rauschgiftverdächtigen Substanz sowie über zweihundert augenscheinlich falsche 20 Euro-Scheine bei sich. Die Beamten beschlagnahmten sowohl das Betäubungsmittel als auch das Falschgeld.
Bei der Durchsuchung des 34-Jährigen fanden die Beamten über dreißig Eppendorfer Gefäße mit rauschgiftverdächtiger Substanz, ein zugriffsbereites Klappmesser, 175 Euro mutmaßliches Dealgeld sowie die Fahrzeugschlüssel zum vor Ort befindlichen Pkw und stellten alles sicher. Im Handschuhfach des Pkw konnten zudem ein Küchenmesser sowie ein Mobiltelefon aufgefunden und sichergestellt werden.
Beim 35-Jährigen fanden sie ein Eppendorfer Gefäß sowie ein zugriffsbereites Küchenmesser auf und stellten es sicher.
Die drei Männer wurden vorläufig festgenommen und zum Polizeikommissariat 16 gebracht. Hier übernahm der Kriminaldauerdienst (LKA 26) die weiteren Ermittlungen.
Gegen zwei der drei Männer wurden vom Amtsgericht Durchsuchungsbeschlüsse erlassen. Dabei fanden die Beamten in der Wohnung des 26-Jährigen in Bramfeld weiteres Falschgeld. In der Wohnung des 34-Jährigen wurden keine weiteren Beweismittel gefunden.
Während der 26- und der 35-Jährige mangels Haftgründen später wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen wurden, muss sich der 34-Jährige vor einem Haftrichter verantworten.
Neben dem Drogendezernat hat nun auch die Fachdienststelle für Falschgelddelikte (LKA 642) die Ermittlungen aufgenommen.
Ri.
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