Gemeinsamer Kontrolleinsatz im Berliner Viertel – Monheim am Rhein – 2204137

4 weitere Medieninhalte Gemeinsam mit der Stadt Monheim am Rhein, dem Hauptzollamt Duisburg und Düsseldorf sowie dem Finanzamt Wuppertal hat die Kreispolizeibehörde Mettmann in der Nacht von Freitag (29. April 2022) auf Samstag (30. April 2022) einen größeren Kontrolleinsatz im Berliner Viertel in Monheim am Rhein durchgeführt und dortige Gaststätten, Shisha-Bars und Cafés durchsucht sowie die dort anwesenden Personen kontrolliert. Das sind die Ergebnisse im Einzelnen: Im Kontrollzeitraum zwischen 22:45 Uhr am Freitagabend und 2 Uhr in der Nacht zu Samstag wurden auf dem Ernst-Reuter-Platz sowie an der Potsdamer und der Weddinger Straße im Berliner Viertel insgesamt fünf Objekte kontrolliert - darunter drei Shisha-Bars und zwei Cafés. Hierbei wurden 90 Personen überprüft. In einer der kontrollierten Shisha-Bars stellte die Polizei einen verbotenen Teleskopschlagstock sicher, in einer anderen Bar fanden die Beamten einen verbotenen Elektroschocker, welcher griffbereit unter der Theke versteckt war: in beiden Fällen wurde eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz erstattet. Bei einem der anwesenden Personen wurde zudem eine geringe Menge Cannabis gefunden und sichergestellt. Zudem ergab sich vor Ort in zwei Shisha-Bars der Verdacht des illegalen Glücksspiels: So stellten die Behörden zwei Glücksspielautomaten sicher: Einer der Automaten war manipuliert und daher illegal, der andere war zwar grundsätzlich legal, jedoch nicht behördlich angemeldet. Bei einer ersten Auswertung der Automaten vor Ort wurde festgestellt, dass dort monatlich fünfstellige Beträge "durchgelaufen" waren. Weitere Auswertungen der Steuerfahndung sollen nun erfolgen. Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet. Zudem ergab sich im Laufe des Einsatzes der Verdacht, dass sich in einem der Shisha-Bars zugehörigen Kellerverschläge nicht verzollter Shisha-Tabak sowie nicht versteuerter Alkohol gelagert werden sollte. Tatsächlich konnte der Zoll hier Dutzende Flaschen hochprozentigen und nicht versteuerten Alkohol sowie einige wenige Kilo nicht versteuerten Shisha-Tabak sicherstellen. Ferner musste der Zoll drei Verfahren wegen des Vorenthaltens und der Veruntreuung von Arbeitsentgelt (Schwarzarbeit) einleiten. Auch das Ordnungsamt der Stadt Monheim am Rhein musste mehrere Feststellungen machen: Unter anderem lagen Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz, das Jugendschutzgesetz, gegen das Bauschutzgesetz oder die Brandschutzverordnung vor, welche alle entsprechend verfolgt wurden. Insgesamt beläuft sich die Anzahl der erstatteten Strafanzeigen auf zwölf, die der eingeleiteten Ordnungswidrigkeiten-Verfahren auf 18. Am Ende des Einsatzes zogen die beteiligten Behörden jeweils ein positives Fazit: Die gewonnenen Erkenntnisse werden nun weiter zusammengetragen und dienen insbesondere der Polizei dabei, die bisher erkannten Strukturen in und rund um die überprüften Orte weiter aufzuhellen. Ein weiteres Ziel - insbesondere der Polizei - war es, durch erhöhte Polizeipräsenz in den Objekten und deren Umfeld das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung zu stärken. Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an: Kreispolizeibehörde Mettmann - Polizeipressestelle - Adalbert-Bach-Platz 1 40822 Mettmann Telefon: 02104 / 982-1010 Telefax: 02104 / 982-1028 E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de