BPOL NRW: Fahndungserfolg des grenzüberschreitenden Polizeiteams; mit Haftbefehl gesuchter Niederländer auf der Bundesautobahn A 3 ohne Führerschein unterwegs
Am Dienstagmittag, 3. Mai 2022 um 12:50 Uhr, kontrollierte ein grenzüberschreitendes Polizeiteam (niederländisch königliche Marechaussee und Bundespolizei) auf der Bundesautobahn A 3 am Rastplatz Kranekamp einen 24-jährigen Niederländer als Fahrer eines in Hannover zugelassenen VW Golf. Die Personalienüberprüfung des Reisenden in den polizeilichen Datensystemen ergab, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg ihn mit einem Haftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis suchte. Zudem lag eine Fahndungsnotierung der Bußgeldstelle in Speyer zur Durchsetzung des Fahrverbotes vor. Der Niederländer wurde daraufhin vor Ort verhaftet und zur weiteren Sachbearbeitung zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht. Auf der Dienststelle zahlte der Verurteilte die fällige Geldstrafe in Höhe von 2000 EUR ein und konnte somit die ihm drohende 50-tägige Haftstrafe abwenden. Da der Niederländer das Fahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis steuerte, leitete die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ein.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der Mann weiterreisen, die Weiterfahrt wurde ihm jedoch untersagt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Kleve
Uwe Eßelborn
Telefon: (02821) 7451-0
E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de
Internet:
Emmericher Straße 92-94
47533 Kleve
Weitere Informationen erhalten Sie unter oder
unter oben genannter Kontaktadresse.