BPOL NRW: Fahren trotz Fahrverbot- Gesuchter fährt ein

Am Freitag, den 6. Mai 2022 gegen 22:00 Uhr nahmen Beamte der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn einen 43-Jährigen fest. Der türkische Staatsangehörige war aus Sophia nach Köln gereist und befand sich in der Einreisekontrolle, als die Bundespolizisten eine Fahndungsabfrage durchführten und dabei auf einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Münster stießen. Diese hatte den Mann am 21. April 2022 zur Fahndung ausschreiben lassen. Anlass war ein Strafbefehl des Amtsgerichts Ahlen vom 8. Dezember vergangenen Jahres wegen Führen eines Kraftfahrzeugs trotz bestehendem Fahrverbots. Die entsprechende Geldstrafe über 1200 Euro zuzüglich 81 Euro Verfahrenskosten hatte der Gesuchte bisher nicht beglichen. Nun drohte ihm stattdessen eine Ersatzfreiheitsstrafe über 30 Tage, sollte er die Geldstrafe nicht doch noch vor Ort bezahlen können. Da ihm dies nicht möglich war, wurde er nach Abschluss der Maßnahmen in den Polizeigewahrsam eingeliefert. Sein Führerschein wurde sichergestellt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flgh. Köln/Bonn Christian Tiemann Telefon: +49 (0) 2203/9522-1040 E-Mail: presse.cgn@polizei.bund.de Postfach 980125 51129 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.