BPOL NRW: Fünf Festnahmen am Wochenende – Erfolgreiche Fahndung durch Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf

Insgesamt fünf zur Festnahme ausgeschriebene Personen verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen unterschiedlicher Flüge am vergangenen Wochenende (06.-08.05.2022). Zu Beginn stellten die Beamten am Freitagmorgen einen polnischen Staatsangehörigen fest, der sich auf der Ausreise eines Fluges nach London/Großbritannien befand. Hierbei wurde festgestellt, dass der 63-Jährige bereits im Oktober 2017 von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen gemeinschaftlichen Diebstahls per Haftbefehl gesucht wurde, da er unbekannten Aufenthaltes war. Der in Polen lebende Mann konnte seinen Flug nach London jedoch antreten, da er die Geldstrafe in Gesamthöhe von 200 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 20 Tagen abwenden konnte. Am Freitagnachmittag dann wurde, im Rahmen der stichprobenartigen Einreisekontrolle eines Fluges aus Breslau/Polen, ein 38-jähriger deutscher Staatsangehörige kontrolliert. Bei diesem stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lübeck im März dieses Jahres einen Haftbefehl wegen zwölffacher Steuerhinterziehung gegen den im Oktober 2021 Verurteilten ausgestellt hatte. Die Geldstrafe in Höhe von 14.800 Euro konnte von dem, ebenfalls in Polen lebenden, Mann vor Ort bei der Bundespolizei beglichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 370 Tagen abgewendet werden. Im Anschluss setzte er seine Reise fort. Am darauffolgenden Sonntagmorgen wurde ein 25-jähriger albanischer Staatsangehöriger zur grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Tirana/Albanien bei den Beamten vorstellig. Hierbei wiederum wurde festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Dresden im Juli des letzten Jahres einen Haftbefehl wegen unerlaubter Einreise gegen den im August 2020 Verurteilten verfügt hatte. Doch auch der in Albanien lebende Mann konnte seine Reise fortführen, da er die Geldstrafe in Gesamthöhe von 1.100 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 55 Tagen abwenden konnte. Wenige Stunden später kontrollierte die Bundespolizei dann einen 42-jährigen deutschen Staatsangehörigen, welcher sich auf der Einreise eines Fluges aus London/Großbritannien befand. Hierbei stellten die Beamten fest, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Münster gesucht wurde. Im November des vergangenen Jahres wurde durch diese ein Haftbefehl wegen Subventionsbetruges gegen den im März 2021 Verurteilten erlassen. Der in Großbritannien lebende Mann konnte die ihm auferlegte Geldstrafe in Gesamthöhe von 1.200 Euro ebenfalls vor Ort begleichen und seine Reise fortsetzen. Kurz darauf wurde zuletzt, im Rahmen einer stichprobenartigen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Palma de Mallorca/Spanien, ein 32-jähriger deutscher Staatsangehörige kontrolliert. Bei diesem stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen diesen gleich zwei Haftbefehle vorlagen. Der erste wurde im März dieses Jahres von der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Betruges erlassen und der zweite im November des letzten Jahres von der Staatsanwaltschaft München wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die Geldstrafen in Höhe von 1.500 und 3.600 Euro konnten von dem in Bochum wohnhaften Mann vor Ort bei der Bundespolizei beglichen und so die Ersatzfreiheitsstrafen von 150 und 143 Tagen abgewendet werden. Im Anschluss trat er seinen Flug nach Mallorca an. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.