Rosendahl, Holtwick, B474/ Strafverfahren für stark betrunkenen Radfahrer
Auf ein Strafverfahren muss sich ein 37-jähriger Fahrradfahrer aus Legden einstellen. Er befuhr am Donnerstag (12.05.22) die B474 in Richtung Coesfeld. Gegen 10.25 Uhr meldeten Zeugen seine auffällige Fahrweise. Ein freiwilliger Alkoholtest zeigte, dass der Mann stark betrunken war. Er musste mit zu Wache, auf der ihm eine Ärztin eine Blutprobe entnahm. Die Polizisten untersagten dem Legdener die Weiterfahrt und leiteten das Strafverfahren ein. Auch bei Radfahrern gibt es eine absolute Fahruntüchtigkeit. Diese liegt bei 1,6 Promille. Ab diesem Wert ist das Fahren eines Fahrrads auch ohne Ausfallerscheinungen eine Straftat.
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