Aus dem Zug in die Haftanstalt
Zur Zahlung einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 2.100,- Euro wurde ein 26-Jähriger im Februar dieses Jahres wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte durch das Amtsgericht Rostock rechtskräftig verurteilt. Aufgefallen war der Mann dem Zugbegleiter des Regionalexpresses 4309 von Hamburg in Richtung Schwerin am 19. Mai 2022. Dieser reiste ohne gültigen Fahrschein und war auch nicht bereit eine Nachlöse zu bezahlen. Daraufhin informierte der Zugbegleiter die Beamten des Bundespolizeireviers in Schwerin. Diese nahmen sich des Mannes am Hauptbahnhof an. Bei der Identitätsfeststellung konnte ermittelt werden, dass im Mai 2022 durch die Staatsanwaltschaft Rostock ein Haftbefehl gegen den Mann erlassen wurde, da er die geforderte Geldstrafe nicht gezahlt hatte. Nun muss er eine 140-tägige Ersatzfreiheitstrafe antreten, da er auch vor Ort nicht in der Lage war, die geforderte Geldstrafe zu zahlen. Durch die Bundespolizisten erfolgte eine Zuführung in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt.
Neben dem Haftbefehl lagen noch drei weitere Fahndungsnotierungen zur Ermittlung der Wohnanschrift durch die Staatsanwaltschaften Rostock und Stralsund, ebenfalls wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Erschleichen von Leistungen und des Verdachts des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz, vor.
Zudem wurde durch die Bundespolizei ein erneutes Strafverfahren wegen des Erschleichens von Leistungen eingeleitet.
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