Landeskriminalamt Sachsen – Sicherer Campingurlaub – Die Polizei gibt Tipps zum mobilen Urlaub

Sicherer Campingurlaub - Die Polizei gibt Tipps zum mobilen Urlaub Verantwortlich: LKA Sachsen/Zentralstelle für polizeiliche Prävention Stand: 25.05.2022, 07:51 Uhr Der Sommer steht unmittelbar vor der Tür und viele Menschen sehnen sich nach der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Beschränkungen nach einem wunderschönen Urlaub.  Dabei liegt das Reisen mit dem Wohnwagen, dem Wohnmobil oder der Urlaub im Zelt nach wie vor im Trend. Leider interessieren sich auch Einbrecher und Langfinger für moderne Campingfahrzeuge, teure Fahrräder oder andere hochwertige Gegenstände aus Wohnwagen oder Zeltunterkünften.Damit Sie sicher Ihren Campingurlaub verbringen können, empfiehlt die Polizei Sachsen folgende Präventionstipps zu beherzigen: Prüfen Sie genau, welche Wertgegenstände (z. B. Schmuck) Sie wirklich im Urlaub brauchen. Fertigen Sie vor Abreise Kopien Ihrer Ausweise (Pass und Impfausweis) und Fahrzeugpapiere an und bewahren diese an separater Stelle in Ihrem Reisegepäck auf. Notieren Sie sich den Sperr-Notruf 116 116 bzw. speichern Sie diesen in Ihrem Mobiltelefon, damit Sie Ihre Debit- oder Kreditkarte bei Diebstahl unverzüglich sperren können. Die Nummer ist auch aus dem Ausland mit der entsprechenden Landesvorwahl +49 für Deutschland erreichbar. Zur zusätzlichen Sicherheit, insbesondere für die Erreichbarkeit aus dem Ausland, ist der Sperr-Notruf auch unter der Rufnummer +49 (0)30 40 50 40 50 zu erreichen. Informieren Sie nach der Sperrung Ihr kontoführendes Kredit-institut. Damit Ihre Debitkarte auch für das elektronische Lastschriftverfahren (SEPA Lastschrift) gesperrt werden kann, müssen Sie den Verlust Ihrer Karte der Deutschen Polizei melden. Nur diese kann eine sogenannte freiwillige KUNO-Sperrung bei den Handelsunternehmen veranlassen. Stellen Sie Ihr Fahrzeug auf belebten und gut beleuchteten Parkplätzen ab. Übernachten Sie nur auf offiziellen und gesicherten Campingplätzen und möglichst nie auf unbewachten Raststätten und Parkplätzen an der Autobahn. Sichern Sie Ihr Fahrzeug außerdem mit einer Alarmanlage und bauen Sie ein fest verankertes Wertbehältnis (Wohnmobiltresor) ein. Eine Deichselsicherung schützt Sie vor dem etwaigen Verlust des kompletten Wohnwagens. Ihr Zelt können Sie mit einem handlichen Handtaschenalarm sichern. Dieser löst einen lauten und schrillen Alarmton aus, wenn an dessen Leine gezogen wird. Das erzeugt die Aufmerksamkeit anderer Camper und verschreckt möglicherweise dadurch den Dieb. Sichern Sie auf Fahrradträgern montierte Fahrräder oder Pedelecs mit zusätzlichen Schlössern. Schließen Sie Wohnwagen/Wohnmobil immer ab, auch wenn Sie nur kurz weg sind und lassen Sie Geld und andere Wertsachen, wie Handy und Kamera nie offen oder unbeaufsichtigt herumliegen. Geben Sie diese lieber zur sicheren Verwahrung unmittelbar nach Ihrer Ankunft der Campingplatzverwaltung oder verwahren sie in einem fest eingebauten Safe auf. Bewahren Sie Ihre EC- oder Kreditkarten und Geheimzahl nicht zusammen auf. Zeigen Sie Ihr Geld nie in der Öffentlichkeit und achten Sie beim Bezahlen darauf, dass niemand sehen kann, wie viel Geld oder Kreditkarten Sie mit sich führen. Nehmen Sie nur den jeweiligen Tagesbedarf an Geld mit und tragen diesen am Körper. Auch im Urlaub sollten Sie nicht gleich jedem vertrauen – lassen Sie  sich in kritischen Situationen nicht provozieren und provozieren Sie nicht selbst. Bewahren Sie stattdessen Ruhe. Wenn Sie Hilfe brauchen, sprechen Sie eine Person direkt an. Rufen Sie im Notfall die Polizei über den Notruf 110Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/campingurlaub-einbruch-in-wohnwagen-und-wohnmobil Straftaten auf Campingplätzen Für den Auswertezeitraum 2021 wurden insgesamt 202 Straftaten mit dem Tatort „Campingplatz“ im Freistaat Sachsen registriert. Recherchiert wurden diese Angaben im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS). Schwerpunkt bildeten 2021 wie in den Vorjahren Diebstahlsdelikte mit 65 Prozent der Fälle. Bei 8,4 Prozent der Fälle wurden Sachbeschädigungen registriert und bei 6,9 Prozent der Fälle handelte es sich um Körperverletzungen. Bei den Diebstahlsdelikten wurde 2021 ein Stehlschaden von 240.485 Euro (2020 = 226.890 Euro) erfasst. Der Anstieg des Diebstahlsschadens wurde insbesondere durch Diebstähle von Fahrzeugen sowie hochwertigen Fahrrädern verursacht. Bevorzugtes Diebesgut waren Fahrzeuge und Wohnwagen/-mobile. Aber auch auf Fahrräder oder Pedelecs hatten es die Diebe abgesehen, neben hochwertigen Inventargegenständen aus Wohnwagen oder Zelten.