Essen: Trickbetrüger versprechen Gewinne und drohen mit Gefängnisstrafen für Angehörige – Beide Maschen bringen Beute

45145 E.-Frohnhausen/45219 E.-Kettwig: Mit zwei völlig unterschiedlichen Betrugsmaschen haben Unbekannte Beute bei zwei Seniorinnen aus Essen gemacht. Im einen Fall schürten sie große Angst, im anderen gaukelten sie der Betroffenen das große Glückslos vor. Eine 68-jährige Frohnhauserin berichtete bei der Anzeigenerstattung, sie habe vorgestern (23. Mai) in einer App ein Spiel gespielt, kurz darauf sei ein Banner auf ihrem Display erschienen, in welchem ihr mitgeteilt wurde, dass sie eine hohe Geldsumme gewonnen habe. Danach sei sie von Unbekannten telefonisch kontaktiert worden. Die Trickbetrüger garantierten ihr die Auszahlung des gewonnenen Geldbetrages, falls die 68-Jährige digitale Guthabenkarten (hier: Google-Play-Karten) zur Freistellung Ihres Gewinnes erwerben würde. Dies tat die Frau und gab die erforderlichen Codes, mit denen das Guthaben eingelöst werden kann, telefonisch an die Betrüger weiter. Statt der Gewinnausschüttung bekam die Frohnhauserin am folgenden Tag einen weiteren Anruf von den Trickbetrügern. Die Auszahlung verzögere sich, da die Gewinnerin zunächst die Geldkofferübergabe mit 10 Prozent ihres Gewinns absichern müsse. Dies machte die Seniorin stutzig. Sie tat das einzig Richtige: Sie legte auf und erstattete Anzeige bei der Polizei. Im Fall einer 83-jährigen Kettwigerin setzten Betrüger auf einen Schockanruf. Falsche Polizeibeamte riefen die Frau gestern Nachmittag (24. Mai) gegen 16:30 Uhr an und teilten ihr mit, ihre Tochter habe einen Verkehrsunfall verursacht und dabei einen Mann schwer verletzt. Sie liege zurzeit im Krankenhaus und solle kurze Zeit später ins Gefängnis verlegt werden. Dies könne die 83-jährige Mutter nur durch die sofortige Zahlung von 48 Tausend Euro verhindern. Die Frau sammelte Geld und sämtliche Wertgegenstände in ihrer Wohnung zusammen und übergab sie zeitnah einem Boten an der Haustüre. Einige Zeit später stellte die 83-Jährige im Gespräch mit ihrer wahren Tochter fest, dass sie Opfer von Betrügern geworden war. Die Polizei weist in dem Zusammenhang darauf hin: - Im Falle eines Gewinns werden keine Gebühren fällig, zudem gibt es niemals eine Vorkasse, auch nicht in Form von Guthabenkarten. Seien Sie misstrauisch, wenn Anrufer Geld von Ihnen fordern oder Ihnen plötzlich ein Gewinn vorgegaukelt wird - erst recht, wenn Sie gar nicht bei einem Gewinnspiel teilgenommen haben. - Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches. - Rufen Sie bei ihrem Tochter/Sohn/Enkel/Neffen/Nichte unter der altbekannten Nummer an und vergewissern Sie sich, ob diese Sie tatsächlich kontaktiert haben und sich in einer Notsituation befinden. - Geben Sie Fremden keine Auskunft über Ihre familiären oder finanziellen Verhältnisse! - Lassen Sie sich weder zeitlich noch emotional unter Druck setzen! Beenden Sie schnellstmöglich das Gespräch! - Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen - auch nicht, wenn diese angeblich im Auftrag von Verwandten/Bekannten handeln oder sich als Polizeibeamte oder Staatsanwälte ausgeben. - Die Polizei fordert niemals Kautionen in Zusammenhang mit einer Festnahme. - Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen etwas verdächtig vorkommt über den Notruf 110! /SyCRückfragen bitte an: Polizei Essen/ Mülheim an der Ruhr Pressestelle Telefon: 0201-829 1065 (außerhalb der Bürodienstzeit 0201-829 7230) Fax: 0201-829 1069 E-Mail: pressestelle.essen@polizei.nrw.de