Trunkenheitsfahrten mit E-Rollern – Betrunkener Fahrradfahrer fährt gegen Schranke

Am Donnerstagabend kontrollierte die Wolfsburger Polizei zwei E-Roller-Fahrer und stellte fest, dass diese trotz zum Teil erheblicher Alkoholbeeinflussung mit den Zweirädern unterwegs waren. Ein betrunkener Fahrradfahrer fuhr mit 1,6 Promille gegen eine Schranke und blieb glücklicherweise unverletzt. Allen Zweiradfahrern wurden Blutproben entnommen. Am späten Donnerstagabend fiel einer Streifenbesatzung ein 18-jähriger E-Roller-Fahrer in der Rothenfelder Straße auf, der beim Überqueren der Straße während der Fahrt gestürzt war. Bei der Kontrolle bemerkten die Beamten Atemalkoholgeruch. Der junge Mann gab zu in den letzten Stunden einiges an Alkohol getrunken zu haben. Ein freiwillig durchgeführter Alcotest ergab einen Wert von 0,99 Promille. Eine Blutprobe wurde im Klinikum entnommen. Wenig später befuhr ein Streifenwagen die Rothenfelder Straße in Richtung Berliner Ring. An ihnen vorbei fuhr ein 38-jährigen Fahrradfahrer aus Wolfsburg in deutlichen Schlangenlinien. Die Beamten entschlossenen sich zur Kontrolle des Radfahrers als dieser unmittelbar in eine Einfahrt zwischen zwei Häusern einbog. Gerade als die Streifenbesatzung ebenfalls abbog, sahen sie, wie der Zweirad-Fahrer nahezu ungebremst gegen eine Schranke fuhr. Der 38-Jährige blieb unverletzt, die Schranke wurde leicht beschädigt. Bei der Kontrolle des Fahrradfahrers bemerkten die Beamten Alkoholgeruch und entsprechende Ausfallerscheinungen. Der freiwillige Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,6 Promille. Die angeordnete Blutentnahme wurde im Klinikum durchgeführt. Einen Führerschein besitzt der Wolfsburger nicht. Kurz nach Mitternacht kontrollierte eine Polzeistreife eine 19-jährige Wolfsburgerin, die mit einem E-Roller auf der Porschestraße in Höhe des Phaeno unterwegs war. Bei der Kontrolle war bei der 19-Jährigen deutlicher Atemalkohol festzustellen. Auf Befragen gab die junge Frau an, einige Bier getrunken zu haben. Ein freiwilliger Alco-Test ergab einen Promille-Wert von 1,47. Daraufhin wurde der Wolfsburgerin eine Blutprobe entnommen. Die Polizei weist erneut eindringlich daraufhin, dass es auch beim Führen von E-Scootern und Fahrrädern eine Promillebegrenzung gibt. Das Führen eines Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss sollte in keinem Fall auf die leichte Schulter genommen werden. Auch bei einer geringeren Alkoholmenge in Verbindung mit einem Unfall sind nicht unerhebliche Konsequenzen, wie Strafanzeigen und Führerscheinentzug, zu erwarten. Sollte eine Feier geplant sein oder sich spontan ergeben, sollten Alternativen für den Heimweg in Betracht gezogen werden. Rückfragen bitte an: Polizei Wolfsburg Melanie aus dem Bruch Telefon: 05361-4646104 E-Mail: melanie-aus-dem.bruch@polizei.niedersachsen.de