Fahren.Ankommen.LEBEN! Fahrräder und E-Roller im Fokus der Kontrollen im Monat Juni
Mit dem Themenschwerpunktkomplex "Fahrräder/E-Scooter/Pedelecs" gehen
die monatlichen Kontrollen der Kampagne "Fahren.Ankommen.LEBEN" in
eine neue Runde:
Die Zielgruppe der Kontrollen liegt im Juni neben den Radfahrern
demnach auch auf Nutzern von Pedelecs (Räder mit Trethilfe und einem
elektromotorischen Hilfsantrieb), S-Pedelecs (weiterentwickelte
Variante mit der eine Fahrgeschwindigkeit von etwa 45
Stundenkilometern erreicht werden kann) und E-Scootern. Letztere
werden in den Städten des Landes immer beliebter, zahlreiche Anbieter
haben ihre Roller von Schwerin bis Greifswald verteilt. Jeder, der
sich die dazugehörige App herunterlädt, kann die Roller nutzen. Bei
Höchstgeschwindigkeiten zwischen 20 und 25 Stundenkilometern ist das
nicht immer ungefährlich.
Die Polizeibeamten der beiden Polizeipräsidien des Landes -
Neubrandenburg und Rostock - werden den ganzen Monat Juni über
verstärkt die Zweiradfahrer im Blick haben. Zum einen stehen
Kontrollen an Unfallschwerpunkten im Fokus sowie in Bereichen, in
denen regelmäßig der Radweg verkehrsgefährdend in falscher Richtung
benutzt wird. Zum anderen sollen Rad- und Rollerfahrer auch für
mögliche Gefahren auf dem Rad bzw. Roller sensibilisiert werden.
Im Jahr 2021 sind in M-V insgesamt 1.526 Fahrradfahrer verunglückt.
Darunter befanden sich 178 Pedelecfahrer, was einem Anteil von 12%
entspricht. Zudem verunglückten 4 S-Pedelecfahrer.
Im Jahr zuvor (2020) verzeichnete MV noch 1.668 verunglückte
Radfahrer (davon Pedelecfahrer: 173 (Anteil lag bei 10 %),
S-Pedelecfahrer: 2).
2019 lag die Anzahl der verunglückten Radfahrer sogar noch bei 1.675
(davon 117 Pedelecfahrer (Anteil 7 %) und 1 S-Pedelecfahrer).
Zusammenfassend lässt sich allerdings feststellen, dass die Anzahl
der verunglückten Pedelecfahrer steigt, was folglich auch auf ein
gestiegenes Nutzungsverhalten zurückzuführen ist.
Wir raten grundsätzlich jedem Rad- und Rollerfahrer:
- verkehrssichere Räder/Roller kaufen und nutzen
- Bremsen, Reifen, Beleuchtung regelmäßig warten
- Helm tragen (Bei Radfahrern jeglichen Alters dringend empfohlen!)
- vor allem bei Dunkelheit, Dämmerung oder zum Beispiel bei
Starkregen oder Nebel gut sichtbare, reflektierende Kleidung tragen
- defensive und vorausschauende Fahrweise
- besonders vorsichtig an Kreuzungen und bei Einmündungen sein
- Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings (Kinder können
Fahrradparcours absolvieren)
Übrigens müssen Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auf
Gehwegen fahren, Kinder bis zehn Jahre dürfen es. Wer die Jungen und
Mädchen als Aufsichtsperson (also mind. 16 Jahre alt) auf dem Rad
begleitet, darf ebenfalls mit auf dem Gehweg fahren. Wie immer gilt
hier natürlich die gegenseitige Rücksichtnahme - auch in Bezug auf
Fußgänger.Rückfragen zu den Bürozeiten:
Polizeipräsidium Rostock
Pressestelle
Sophie Pawelke
Telefon 1: 038208 888 2040
Telefon 2: 038208 888 2041
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