Grundlos Schlägen ausgesetzt
Zu einer Körperverletzung zum Nachteil eines 46-jährigen Deutschen kam es am gestrigen Dienstag, den 07. Juni 2022 gegen 13:00 Uhr in der S-Bahn von Warnemünde nach Rostock.
Der Geschädigte saß zusammen mit zwei Zeugen in einem Sitzabteil für vier Personen, als eine männliche Person sich ihm gegenübersetzte. Kurz darauf fing der Mann an, mehrmals auf den Geschädigten mit der Faust und der flachen Hand in Richtung Oberkörper und Kopf einzuschlagen. Der Geschädigte versuchte, sich mit einer Armdeckung gegen die Schläge zu wehren. Nachdem der Schläger sich beruhigte, setzte er sich wieder auf seinen Platz und trank etwas. In der Folge fing er an mit dem Geschädigten zu diskutieren. Dieser konnte ihn jedoch nicht verstehen, da der Täter ihn in polnischer Sprache ansprach. Wenig später versuchte der polnische Staatsangehörige erneut, auf den Geschädigten einzuschlagen. Diesmal konnte er jedoch die Schläge abwehren. Am Hauptbahnhof Rostock angekommen, wandte sich der Geschädigte an die am Bahnhof befindlichen Sicherheitskräfte, welche die Bundespolizei in Rostock verständigten.
Diese nahmen die Personalien des Täters auf. Hierbei stellten sie fest, dass der 49-jährige Pole merklich nach Atemalkohol roch. Eine freiwillige Atemalkoholkontrolle lehnte er ab. Zudem konnte ermittelt werden, dass gegen den Mann vier Fahndungsnotierungen wegen des Erschleichens von Leistungen, Sachbeschädigung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen zur Ermittlung seines Aufenthaltes durch die Staatsanwaltschaften Schwerin, Essen, Münster und Düsseldorf vorlagen.
Die Deutsche Bahn AG erteilte gegenüber dem polnischen Staatangehörigen ein längerfristiges Hausverbot und durch die Bundespolizei wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet.
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