Anklage gegen Hamburger Arzt wegen Ausstellens unrichtiger Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht

Anklage gegen Hamburger Arzt wegen Ausstellens unrichtiger Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen einen Facharzt aus Hamburg Anklage zum Landgericht Hamburg wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 47 Fällen erhoben. Der Beschuldigte ist Verantwortlicher der Initiative "Ärzte für Aufklärung". Ihm wird vorgeworfen, bewusst seine Stellung als Arzt missbraucht zu haben, um die gesetzlichen Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu unterlaufen. Er soll zwischen April 2020 und Februar 2021 als Facharzt für Innere Medizin wiederholt At-teste zur Befreiung von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgestellt haben, ohne die betroffenen Personen - die im gesamten Bundesgebiet wohnhaft waren - zuvor entsprechend der ärztlichen Sorgfaltspflichten untersucht zu haben. Dementsprechend enthielten die Atteste größtenteils auch weder eine Befundmitteilung noch die grundsätzlich erforderliche Diagnose. Das Gesetz sieht für § 278 StGB einen Strafrahmen von Geldstrafe bis zu 2 Jahren Freiheits-strafe vor. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Hamburg, 08.06.2022 Oberstaatsanwältin Liddy Oechtering Tel.: 040/42843 1699 Fax: 040/42798 1900 e-mail: Pressestelle-Staatsanwaltschaft@sta.justiz.hamburg.de § 278 StGB (in der zur Tatzeit geltenden Fassung) Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Rückfragen bitte an: Staatsanwaltschaft Hamburg Pressestelle Telefon: 040-42843-2108