Großer Einsatz der Polizei: Erneute schwerpunktmäßige Verkehrskontrollen in fünf Städten – Kreis Mettmann – 2206046
Zum Schutz von Radfahrenden und sowie Fußgängerinnen und Fußgängern hat die Polizei am Mittwoch (22. Juni 2022) in Ratingen, Hilden, Haan, Langenfeld und Monheim am Rhein schwerpunktmäßige Verkehrskontrollen durchgeführt und dabei zahlreiche Verwarngelder gegen Autofahrerinnen und Autofahrer, aber auch gegen Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger aussprechen müssen. Flankiert wurde der Kontrolleinsatz von einem Info-Stand der Verkehrsunfallprävention in Ratingen.
Im Einsatzzeitraum zwischen 7:30 Uhr und 14 Uhr stellten die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten insgesamt 182 Verkehrsverstöße fest. 86 Maßnahmen richteten sich gegen Radfahrende und Fußgängerinnen und Fußgänger, 96 gegen Autofahrerinnen und Autofahrer. Begleitet wurden die Maßnahmen durch einen Präventionsstand der Verkehrsunfallprävention in Ratingen-Mitte. Dort konnten sich Interessierte in der Zeit zwischen 9:30 und 11:30 Uhr rund um die Thematik Sicherheit von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden informieren.
Das sind die Ergebnisse im Einzelnen:
In Ratingen mussten die Beamten insgesamt 42 Verstöße ahnden, insbesondere, weil Radfahrer nicht die als nutzungspflichtig ausgewiesenen Radwege genutzt hatten oder unerlaubt in der Fußgängerzone geradelt waren. Sieben Radfahrer hatten zudem während ihrer Fahrt mit dem Smartphone hantiert, was ebenfalls entsprechend geahndet wurde. 16 der 42 Verstöße gingen auf die Konten von Autofahrern, die ihren Abbiegevorgang nicht ordnungsgemäß durchgeführt hatten oder nicht an einem Stop-Schild gehalten hatten.
In Hilden und Haan musste die Polizei 37 Verstöße ahnden - 17 davon gegen Autofahrerinnen und Autofahrer, die durch ihr Fahrverhalten Radfahrer behindert haben, unter anderem, weil sie über Radwege gefahren waren.
In Langenfeld und Monheim am Rhein zählte die Polizei 54 Verstöße, wovon 15 von Autofahrerinnen und Autofahrern begangen wurden. Alleine sieben Mal musste die Polizei ein Verwarngeld erheben, weil sich Autofahrerinnen und Autofahrer nicht an die Vorfahrtsregeln gehalten hatten.
Hintergrund der Kontrollen ist, dass immer mehr Menschen auch im Kreis Mettmann auf das Fahrrad, ein Pedelec oder ein E-Bike umgestiegen sind. Viele unterschätzen dabei allerdings die Gefahr eines Unfalls: Im Jahr 2021 verunglückten 431 (2020: 497) Radfahrerinnen und -fahrer sowie Pedelecfahrerinnen und -fahrer im Kreis Mettmann. Besonders alarmierend ist, dass die Anzahl der selbst verschuldeten Alleinunfälle ohne Fremdeinwirkung - insbesondere bei Pedelecfahrerinnen und -fahrern - in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat. Gleichwohl nimmt die Polizei im Rahmen der Kontrollen die besondere Sorgfaltspflicht von Autofahrerinnen und Autofahrern gegenüber den "schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern - Radfahrenden - in den Fokus.
--- Hintergrundinformationen zum "Projekt Korrekt" ---Das schon im Jahr 2012 initiierte "Projekt Korrekt" soll der Bekämpfung von Verkehrsunfällen mit Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern dienen und für mehr Sicherheit auf unseren Straßen sorgen. Die vorgenannten Verkehrsteilnehmer besitzen "keine Knautschzone" und haben daher ein hohes Risiko, bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt zu werden.
Der Schwerpunkt der polizeilichen Projekt-Aktionen liegt verstärkt in den Kommunen mit regional erkennbar stärkerem Fahrradverkehr
Erkannte Ursachen von Radfahrunfällen sind z.B. das Benutzen der falschen / verbotenen Fahrbahn, das Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes sowie unvorsichtiges Ein- und Anfahren in den Verkehrsraum. Fußgängerinnen und Fußgänger hingegen überschreiten oft Fahrbahnen, ohne überhaupt auf den Verkehr zu achten oder überqueren solche bei dichtem Verkehr an anderer Stelle, als sinnvoll und / oder vorgegeben (Fußgängerampel, Überweg). Die Ablenkung im Straßenverkehr durch die Nutzung von Mobiltelefonen ist leider eine verstärkt auftretende Unfallursache, welche bei nahezu allen Verkehrsarten feststellbar ist.
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