Schockanruf – 61-Jährige um Bargeld betrogen – Mettmann – 2206117
Am Donnerstagnachmittag, 23. Juni 2022, wurde eine 61-jährige Seniorin durch einen sogenannten Schockanruf um eine geringe fünfstellige Bargeldsumme betrogen. Die Polizei ermittelt und möchte den Vorfall nutzen, um eindringlich vor den unterschiedlichen Maschen der Betrüger zu warnen.
Das war geschehen:
Gegen 14:40 Uhr erhielt eine 61-Jährige den Anruf einer Frau, welche sich als Tochter der Seniorin ausgab. Sie schilderte unter Tränen, dass sie einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe. Anschließend wurde das Gespräch an einen vermeintlichen Polizeibeamten und im späteren Verlauf an einen angeblichen Staatsanwalt übergeben, welche der geschockten Seniorin eindringlich vermittelten, dass sie nur mittels einer fünfstelligen Kaution eine sofortige Untersuchungshaft ihrer Tochter abwenden könne.
Die 61-Jährige sicherte umgehend ihre finanzielle Hilfe zu und begab sich zu ihrer Hausbank, wo sie einen geringen fünfstelligen Betrag abhob. Absprachegemäß brachte sie das Bargeld anschließend zum Haupteingang des Amtsgerichtes Mettmann an der Gartenstraße. Gegen 17:20 Uhr erschien ein Mann, welchem sie das Bargeld übergab. Er gab vor, noch einige Formulare ausfüllen zu müssen und entfernte sich fußläufig von der Gartenstraße in Richtung Ringstraße.
Da er auch nach längerer Wartezeit nicht zurückkehrte und die Anrufer über die zuvor übermittelte Telefonnummer nicht mehr erreichbar waren, informierte die Seniorin folgerichtig die Polizei und der Betrug fiel auf.
Die Dame erstattete Anzeige auf der Polizeiwache. Der Geldabholer konnte trotz einer sofort eingeleiteten Nahbereichsfahndung der Beamten im Umfeld nicht mehr angetroffen werden.
Die Seniorin kann den Abholer folgendermaßen beschreiben:
- circa 30 Jahre alt
- circa 170 cm groß
- kräftige Statur
- dunkle Haare
- Bart
- südosteuropäisches Aussehen
- bekleidet mit einem weißen T-Shirt und einer schwarzen Hose
- trug einen MundschutzDie Kriminalpolizei übernahm die weiteren Ermittlungen und bittet Zeugen, die sachdienliche Angaben zu der Identität oder dem Verbleib des Geldabholers tätigen können, sich jederzeit mit der Polizei Mettmann, Telefon 02104 / 982 6250, in Verbindung zu setzen.
Die Polizei möchte den aktuellen Vorfall nutzen, um eindringlich vor den unterschiedlichen Maschen der zum Teil professionell agierenden Betrüger eindringlich zu warnen.
Die Polizei rät:
Die Polizei wird Sie niemals am Telefon über Ihre Vermögensverhältnisse ausfragen oder gar Bargeld oder sonstige Wertgegenstände in eine vermeintlich "sichere Verwahrung" nehmen. Auch ein Staatsanwalt oder eine andere Amtsperson wird keinerlei derartige Anweisungen treffen.
Übergeben Sie niemals Bargeld an eine Person auf der Straße oder an der Haustür. Auch eine Kaution wird niemals in dieser Art und Weise beglichen. Wenn Sie einen solchen Anruf erhalten, legen Sie einfach auf!
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