Wohnungsschlüssel aus dem Fahrzeug entwendet, anschließend Diebstahl aus der Wohnung
In den Nachmittagsstunden des 24.06.2022 gelang es bisher unbekannten Tätern durch ein geringfügig geöffnetes Seitenfenster zu greifen und den im geparkten Personenkraftwagen liegenden Wohnungsschlüssel des Fahrzeughalters widerrechtlich an sich zu nehmen. Durch einen im Fahrzeug ausgelegten Zettel, auf welchem die Wohnanschrift des Fahrzeughalters niedergeschrieben stand, erlangte der agierende Täter Auskunft hinsichtlich des bewohnten Wohnobjektes und drang anschließend rechtswidrig in jenes ein. Hierbei wurden Bargeld und elektronische Geräte entwendet, sodass ein geschätzter Stehlschaden von 800 Euro entstand. Aufgrund der vorliegenden Sachlage wurden zwei Strafanzeigen gefertigt, welche den Diebstahl des Schlüssels und den Wohnungseinbruchsdiebstahl beinhalten.
Unter Berücksichtigung des Geschehenen warnt die Polizei ausdrücklich vor dem Zurücklassen von Wertgegenständen in Fahrzeugen und sensibilisiert jedermann zum ordnungsgemäßen Verschluss seines Eigentums.
Verena Splettstößer
Erste Polizeihauptkommissarin
Dezernat 1/ Einsatzleitstelle
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