Polizei NRW hat Hinweisportal eingerichtet – Kreis Mettmann – 2206131

Wenn sie nachts von einem lauten Knall durch eine Geldautomatensprengung aus dem Schlaf gerissen werden, greifen Anwohnerinnen und Anwohner nicht selten zum Handy und filmen oder fotografieren, was sie sehen. Diese Aufnahmen von Augenzeugen sind für die Ermittlungsarbeit von großer Bedeutung, weshalb die Polizei NRW ein landeswertes Hinweisportal eingerichtet hat. Zeugen, die Aufnahmen von den beiden Geldautomatensprengungen aus der vergangenen Woche in Langenfeld und Wülfrath haben, und diese bislang noch nicht der Polizei zur Verfügung gestellt haben, werden gebeten, die Dateien dort hochzuladen. Wir berichteten über die beiden Geldautomatensprengungen in eigenen Mitteilungen (s. Links: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43777/5255350; https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43777/5254321). Wer seine Aufnahmen zur Verfügung stellt, kann die Polizei sehr schnell bei der Fahndung nach den Tätern und der von ihnen benutzten Fahrzeuge, den Ermittlungen und der Identifizierung von Tatverdächtigen maßgeblich unterstützen. Das Hinweisportal macht es möglich, dass die Dateien schnell und unkompliziert übermittelt werden können. "Bei der Fahndung nach Geldautomatensprengern ist Zeit ein entscheidender Faktor", sagt Herbert Reul, Innenminister des Landes NRW. "Das Hochladen in die Cloud funktioniert direkt über das Handy oder den PC. So ist der Aufwand für Zeugen, die ihre Aufnahmen zur Verfügung stellen wollen, äußerst gering." Das Hinweisportal ist unter folgendem Link aufrufbar: https://nrw.hinweisportal.de. Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an: Kreispolizeibehörde Mettmann - Polizeipressestelle - Adalbert-Bach-Platz 1 40822 Mettmann Telefon: 02104 / 982-1010 Telefax: 02104 / 982-1028 E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de