Fahren ohne Fahrerlaubnis – Führerschein aus Drittstaaten nur begrenzt in Deutschland gültig

Am 28.06.2022 gegen 08:00 Uhr stellten Beamte des Polizeihauptrevieres Neubrandenburg einen Pkw VW im Ponyweg in Neubrandenburg fest und unterzogen den Fahrzeugführer einer Kontrolle. Der Fahrzeugführer ukrainischer Staatsangehörigkeit legte den Beamten einen ukrainischen Führerschein vor, der aufgrund der rechtlichen Vorgaben seine Gültigkeit verloren hat. Begründen Personen aus einem Drittstaat, also einem Nicht-EU/EWR-Land einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland, so verliert der Nicht-EU-Führerschein nach sechs Monaten seine Gültigkeit. In diesem Fall muss man den Führerschein bei der zuständigen Führerscheinstelle umschreiben lassen. Der genannte 46-jährige Fahrzeugführer war den Beamten bereits aus vergangenen Sachverhalten wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bekannt. Aufgrund dieser Feststellung und der bereits bekannten Verkehrsdelikte wurde das Fahrzeug sowie der ukrainische Führerschein nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Gegen den 46-jährigen ermittelt nun das Kriminalkommissariat Neubrandenburg wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Personen, die in der Flüchtlingshilfe engagiert sind, bitten wir, dies im Rahmen ihrer Tätigkeit zu thematisieren. Rückfragen bitte an: Adina Ebert Polizeiinspektion Neubrandenburg Pressestelle Polizeiinspektion Neubrandenburg Telefon: 0395/5582-5007 E-Mail: pressestelle-pi.neubrandenburg@polizei.mv-regierung.de