BPOL NRW: In gleich zwei Fällen: Einsatzkräfte der Bundespolizei gebissen
Bei Einsätzen am Mittwoch und Donnerstag (29./30. Juni) wehrten sich zwei Männer gegen die Maßnahmen der Bundespolizei, indem sie die Einsatzkräfte bissen. Beide Male schützten die Einsatzhandschuhe die zwei Bundespolizisten vor ernsten Verletzungen.
Mittwochabend (29. Juni) gegen 19 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei am Bahnhof Köln Messe/Deutz einen Bahnnutzer, der mit einer ungültigen Fahrkarte den ICE aus Frankfurt Main Flughafen nach Köln genutzt hatte. Direkt zu Beginn der Maßnahme verhielt sich der 28-Jährige aggressiv und uneinsichtig. Die Beamtinnen und Beamten ermittelten beim Abgleich seiner Personalien, dass der Mann bereits wegen mehrerer Gewaltdelikte polizeilich in Erscheinung getreten war. Auf dem Weg zur Dienststelle der Bundespolizei am Kölner Hauptbahnhof sperrte sich der Mann mit syrischer Staatsangehörigkeit mehrfach und beleidigte eine eingesetzte Beamtin in sexueller Absicht. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen sollte der Mann gerade entlassen werden, als er einem Bundespolizisten überraschend ins Handgelenk biss, welches durch einen Lederhandschuh geschützt war. Eine weitere Strafanzeige wegen tätlichen Angriffs folgte.
Nur einen Tag später gegen 18:30 Uhr nahmen Einsatzkräfte der Bundespolizei am Bonner Hauptbahnhof starken Geruch von Marihuana wahr und kontrollierten daraufhin einen 30-jährigen Mann aus Kettig. Nachdem der Reisende zunächst noch versuchte vor der Maßnahme zu fliehen, hielten ihn die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten fest und fanden bei der Durchsuchung Marihuana und Heroin auf. Verbal aggressiv beleidigte der Tatverdächtige die Einsatzkräfte und biss einem Beamten anschließend in den Finger. Auch dieser blieb unverletzt, da er Handschuhe trug. Nach Abschluss aller strafprozessualer Maßnahmen wegen tätlichem Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln, entließen die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten den Mann mit einem Platzverweis von der Dienststelle.
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