Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ( kal )
Am Donnerstag, dem 30. Juni 2022, 21:20 Uhr, wurde im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle ein 30-jähriger Einbecker mit seinem E-Scooter angehalten und kontrolliert, da am E-Scooter kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Der Beschuldigte gab an, dass er nicht gewusst habe, dass ein solches Kennzeichen mit dazugehörendem Versicherungsvertrag für einen E-Scooter erforderlich sei. Ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurde eingeleitet.
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