BPOLI PW – GdpD POM: Bundespolizei vollstreckt am Wochenende 4 Haftbefehle
Ein 41- jähriger polnischer Staatsangehöriger wurde als Beifahrer in einem polnischen PKW auf der B113 / Zufahrt AGRO-Service GmbH Penkun in Fahrtrichtung Berlin festgestellt und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Frankfurt/ Oder wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Der Mann hatte eine Geldstrafe in Höhe von 750,- EUR, sowie 73,50 EUR Kosten zu zahlen oder 50 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab zudem einen Wert von 2,45 Promille.
Da die Person nicht über die geforderten finanziellen Mittel verfügte, erfolgte die
Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz.
Ein 25- jähriger polnischer Staatsangehöriger wurde auf der Bundesautobahn 11, Höhe Amtsplatz Süd mit Fahrtrichtung Polen, als Fahrer eines KFZ mit polnischer Zulassung festgestellt. Die fahndungsmäßige Überprüfung des Mannes ergab eine Ausschreibung durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder zur Strafvollstreckung wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Er hatte eine Geldstrafe in Höhe von 800,00 Euro sowie Kosten in Höhe von 81,00 Euro zu zahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen zu verbüßen.
Nach Zahlung der Geldstrafe sowie der Kosten, konnte der Mann seine Reise fortsetzen.
Ein 69- jähriger polnischer Staatsangehöriger wurde auf der Bundesautobahn 11, in Fahrtrichtung Polen festgestellt und an der Anschlussstelle Penkun, Höhe Agroservice angehalten und kontrolliert. Die Fahndungsabfrage ergab eine Ausschreibung durch die Staatsanwaltschaft Ingolstadt zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort.
Der Mann zahlte die Geldstrafe in Höhe von 300EUR und 86EUR Kosten und ersparte sich 10 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.
Ein 32- jähriger polnischer Staatsangehöriger reiste auf der Bundesautobahn 11, aus Polen kommend, ein. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Frankfurt/ Oder zur Strafvollstreckung wegen illegalem Besitz von Betäubungsmitteln. Hier waren eine Geldstrafe in Höhe von 640,- Euro, eine Restgeldstrafe von 10,00 Euro sowie Kosten in Höhe von 81,00 Euro zu zahlen. Ersatzweise hatte die Staatsanwaltschaft 32 Tage Haft festgelegt.
Nach Zahlung der Geldstrafen wurde die Person auf freien Fuß gesetzt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit Gemeinsamer deutsch-polnischer
Dienststelle Pomellen
Igor Weber
Telefon: 03 83 54 - 34 97 4 - 100
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