Kinder in Oberasbach angesprochen – Informationen der Polizei
Am 10.07.2022 und 11.07.2022 sprach ein älterer Mann unabhängig voneinander zwei Kinder in Oberasbach (Lkrs. Fürth) an. Der Polizei gelang es, den vormals Unbekannten zu ermitteln.
Am 10.07.2022 sprach der Mann in der Saalfelderstraße ein Kind an, welches gerade mit dem Hund spazieren war. Das Mädchen wurde gefragt, wie alt sie sei und auf welche Schule sie gehe. Weiterhin bot der Mann dem Kind an, ihm bei sich zu Hause etwas zu zeigen. Das Mädchen reagierte vorbildlich, begab sich zu einer Frau, die sich in ihrer Nähe aufhielt und informierte ihre Eltern.
Eine unmittelbar eingeleitete Fahndung nach dem Mann verlief vorerst ohne Ergebnis.
Im Rahmen der weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass vermutlich derselbe Mann einen Jungen am 11.07.2022 in der Hainbergstraße angesprochen hatte. Hier bot der Unbekannte dem Kind Süßigkeiten an.
Ermittlungen der Polizeiinspektion Stein in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei Fürth führten wenig später zu einem 61-jährigen Mann aus Oberasbach.
Am 11.07.2022 führten Beamte der Polizeiinspektion Stein eine sog. Gefährderansprache bei dem 61-Jährigen durch. Eine Gefährderansprache wird immer dann durchgeführt, wenn eine Ansprache nötig erscheint, jedoch keine Straftat vorliegt, die einen Beschuldigtenstatus und somit eine förmliche Vernehmung rechtfertigen würde.
In dem Gespräch räumte der 61-Jährige das Ansprechen der Kinder ein. Ihm wurde deutlich vermittelt, dass ein solches Verhalten zukünftig zu unterlassen ist. Weiterhin wurden ihm die Konsequenzen dargelegt, die ein weiteres Zugehen auf Kinder haben würde.
Die beiden oben dargelegten Fälle des Ansprechens stellen keine Straftat dar. Zu einem körperlich übergriffigen Verhalten kam es zu keiner Zeit.
Die Polizei nimmt jeden einzelnen solcher gemeldeten Fälle und insbesondere die Besorgnis der Betroffenen ernst. Im Folgenden werden Verhaltenshinweise für entsprechende Situationen gegeben. Zudem warnt die Polizei ausdrücklich vor dem eigenmächtigen anstellen von "Ermittlungen" oder der Veröffentlichung von selbsterstellten "Fahndungsplakaten" etc.:
Allgemein:
- Nehmen sie sich regelmäßig Zeit, um mit Ihrem Kind über seine
Erlebnisse und Sorgen zu sprechen. Vermitteln Sie Ihrem Kind das
Gefühl, dass es Ihnen alles erzählen kann. - Üben Sie mit Ihrem Kind im Alltag, wie es sich in bedrohlichen
Situationen verhalten soll, damit es im Notfall richtig
reagieren kann. Ein Selbstbehauptungskurs für Kinder kann hier
hilfreich sein. - Machen Sie Ihrem Kind keine Angst. Panik ist in jeglicher
Hinsicht ein schlechter Begleiter.Im Akutfall:
- Wenn Ihr Kind von einem Vorfall berichtet, bemühen Sie sich
zunächst, Ruhe zu bewahren. Hören Sie Ihrem Kind aufmerksam zu
und nehmen Sie es ernst. - Verständigen Sie in Akutsituationen sofort über Notruf 110 die
Polizei. - Nehmen Sie Abstand vor eigenhändigen "Fahndungsaufrufen" in
sozialen Netzwerken, Chatgruppen etc. Hier haben Sie weder den
Verbreitungsgrad noch den Inhalt weiterer
Verbreitungsnachrichten in der Hand.Zur Vorbeugung:
- Besprechen Sie mit Ihrem Kind, wo es sich gegebenenfalls auf dem
Schulweg/Spielplatz Hilfe holen kann (Geschäfte, Klingeln an
einer Haustüre, stark frequentierte Straßen etc.). - Schicken Sie Ihr Kind wenn möglich in kleinen Gruppen zusammen
mit anderen Kindern zur Schule oder zum Spielplatz. - Beschriften Sie Kleidungsstücke oder die Schultasche nicht von
außen sichtbar mit dem Namen. Spricht ein Fremder das Kind mit
Vornamen an, wird eine Vertrauensbasis suggeriert. - Kinder sollen lernen, Distanz zu Fahrzeugen zu halten, wenn sie
angesprochen werden. - Kinder müssen wissen, dass Sie Aufforderungen oder Bitten von
fremden Erwachsenen immer ablehnen dürfen ohne dass dies
unhöflich ist. - Kinder sollten im Alltag Respekt und Selbstvertrauen erfahren,
um Selbstbewusstsein entwickeln zu können. Täter sprechen
bevorzugt unsicher wirkende Kinder an. Selbstbewusstsein ist
daher ein wirksamer Schutz.Erstellt durch: Janine Mendel
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