Bundespolizeidirektion München: Erst zahlen, dann in Haft – geschleuster Tunesier inhaftiert
Bundespolizei Rosenheim stoppt mutmaßliche Schleuser bei Grenzkontrollen
Die Rosenheimer Bundespolizei hat am Sonntag (17. Juli) bei Grenzkontrollen nahe Oberaudorf einen mutmaßlichen Schleuser gestoppt. Der Österreicher versuchte offenkundig, mit seinem Fahrzeug zwei Afrikaner illegal nach Deutschland zu bringen. Auch an eine Kontrolle auf der A8 schlossen sich Ermittlungen wegen Schleuserei an. Alle vier Insassen des in Frankreich zugelassenen Pkw waren ohne die erforderlichen Einreisedokumente unterwegs. Einer der Festgenommenen musste erst eine vierstellige Summe hinterlegen und anschließend auf richterliche Anordnung hin in Haft.
Nahe der Anschlussstelle Weyarn überprüften die Bundespolizisten den tunesischen Fahrer und seine drei Landsleute. Der 34-Jährige am Steuer des Wagens konnte lediglich einen französischen Führerschein und seine Aufenthaltserlaubnis für Frankreich vorlegen. Einen Reisepass hatte er nicht dabei. Sein Begleiter auf der Beifahrerseite wies sich mit einem italienischen Führerschein aus. Diesen entlarvten die Beamten schnell als Totalfälschung. Bei der Durchsuchung des Autos fanden sie im Handschuhfach den echten tunesischen Pass des Beifahrers. Das Ehepaar auf der Rücksitzbank war ohne Einreisepapiere unterwegs. Wegen des Verdachts des Einschleusens beziehungsweise der unerlaubten Einreise und der Urkundenfälschung wurden alle Personen zur Dienststelle nach Rosenheim gebracht. Dort berichtete einer der Mitfahrer, dass sie mit Hilfe von Schleusern über die Türkei und Serbien bis nach Österreich gelangt waren. Von dort wären sie schließlich von ihrem Cousin abgeholt worden.
Den Fahrer erwartet ein Strafverfahren wegen Einschleusens von Ausländern. Sein Beifahrer wurde wegen versuchter unerlaubter Einreise und Urkundenfälschung angezeigt. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft hatte er für das anstehende Strafverfahren eine Sicherheit in Höhe von 1.800 Euro zu hinterlegen. Zudem ordnete ein Gericht an, den tunesischen Staatsangehörigen in Haft zu nehmen, um seine Rückführung sicherzustellen. Die 30 und 34 Jahre alten Eheleute ersuchten um Schutz und wurden vorerst an eine Aufnahmestelle für Flüchtlinge weitergeleitet.
Später stoppte die Bundespolizei bei Oberaudorf einen Wagen mit österreichischen Kennzeichen. Zwei der insgesamt fünf Insassen konnten sich nicht ordnungsgemäß ausweisen. Laut eigenen Angaben handelt es sich um sudanesische Staatsangehörige. Wie sich herausstellte, sind der 60-Jährige sowie der 16 Jahre alte Jugendliche bereits in Österreich registriert. Beide wurden wegen ihres illegalen Einreiseversuchs angezeigt. Gegen den 45-jährigen Fahrer, der in Wien gemeldet ist, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Einschleusens eingeleitet. Die Bundespolizei verweigerte den Sudanesen die Einreise. Sie mussten das Land wieder verlassen.
Rückfragen bitte an:
Yvonne Oppermann
Bundespolizeiinspektion Rosenheim
Burgfriedstraße 34 - 83024 Rosenheim
Telefon: 08031 80 26 2200
E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de
Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der
Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier
Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die
Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen
sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450
Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze
besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem
etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen
Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern
sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt
die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern
und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von
Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie
über oben genannte Kontaktadresse oder unter
sowie unter .