BPOL NRW: Eine Person, zwei Haftbefehle – Festnahme durch Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf

Während einer Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/Türkei stellten die Beamten der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am gestrigen Mittwochmittag (20.07.2022) einen 40-jährigen Mann fest, der zur Fahndung ausgeschrieben war. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hatte gegen den Deutschen gleich zwei Haftbefehle erlassen. Der erste wurde bereits im November 2019 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ausgestellt. Laut diesem wurde der Mann im Juni 2015 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit Bewährung verurteilt. Da dieser jedoch flüchtig war, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Der zweite Haftbefehl, von Dezember 2019, wurde wegen gefährlicher Körperverletzung erlassen. Demnach wurde der Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.300 Euro verurteilt. Nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde der in Russland lebende Verhaftete an die Justizbehörden überstellt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.