Bundespolizeidirektion München: Diebin muss drei Monate ins Gefängnis

Bundespolizei verhaftet gesuchte Ukrainerin bei Grenzkontrollen Die Bundespolizei hat am Samstag (23. Juli) bei Grenzkontrollen auf der Inntalautobahn eine gesuchte Ukrainerin festgenommen. Für sie endete die Reise nach Deutschland hinter Gittern. Sie muss sich auf einen dreimonatigen Gefängnisaufenthalt einstellen. In der Grenzkontrollstelle bei Kiefersfelden stoppten die Bundespolizisten einen Bus mit italienischer Zulassung. Bei der Überprüfung der Insassen konnte sich eine Ukrainerin zwar ordnungsgemäß ausweisen, aber sie wurde aufgrund eines Strafbefehls des Amtsgerichts Landsberg am Lech gesucht. Wegen Diebstahls war die 52-Jährige 2017 zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro oder alternativ zu 90 Tagen Freiheitsentzug verurteilt worden. Da sie den geforderten Betrag bei ihrer Festnahme nicht aufbringen konnte, fand sich die ukrainische Staatsangehörige alsbald in einer Münchner Haftanstalt wieder. Rückfragen bitte an: Yvonne Oppermann Bundespolizeiinspektion Rosenheim Burgfriedstraße 34 - 83024 Rosenheim Telefon: 08031 80 26 2200 E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450 Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse oder unter sowie unter .