Bundespolizeidirektion München: Rückkehr mit Folgen: Gesuchte Männer in Haft

Bulgare für neun Monate hinter Gittern Für einen bulgarischen Staatsangehörigen hatte die Rückkehr in die Bundesrepublik erhebliche Folgen. Die Bundespolizei sorgte nach seiner Festnahme auf der A93 bei Kiefersfelden am Mittwoch (27. Juli) für dessen Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt. Dort wird er neun Monate bleiben müssen. Auch zwei Italiener und ein indischer Staatsangehöriger hatten den Gang ins Gefängnis anzutreten. Bei der Überprüfung der Personalien eines Bulgaren stellten die Beamten fest, dass er mit einem Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft in Halle gesucht wird. Im Herbst 2020 war er wegen Diebstahls, Körperverletzung und Nötigung zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Seine Haft hatte der 27-Jährige bisher jedoch nicht angetreten. Dafür sorgten jetzt die Bundespolizisten und lieferten ihn in die Justizvollzugsanstalt in Bernau ein. Zudem wird er sich voraussichtlich schon bald erneut strafrechtlich verantworten müssen. Wegen aktueller Verfahren war die Staatsanwaltschaft in Regensburg am Aufenthaltsort des Festgenommenen interessiert. Hier lautet der zweifache Vorwurf: Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Ins Bernauer Gefängnis brachten die Bundespolizisten auch einen 30-Jährigen. Dieser war Fahrgast eines Fernreisebusses. Bei der Einreisekontrolle auf der A93 nahe Kiefersfelden konnte er sich lediglich mit einer Duldung ausweisen. Schnell stellte sich jedoch heraus, dass dieses Dokument einer anderen Person gehört. Die Beamten konnten seine Identität allerdings mithilfe der Fingerabdrücke zweifelsfrei belegen. Es handelt sich um einen Inder, gegen den gleich zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vorlagen. Er war wegen unerlaubten Aufenthalts und Diebstahls zu Geldstrafen von insgesamt rund 2.500 Euro inklusive Verfahrenskosten verurteilt worden. Da er die festgesetzten Geldstrafen nicht zahlen konnte, musste er die 104-tägige Ersatzhaft antreten. Zudem wurde der indische Staatsangehörige wegen Missbrauchs von Ausweispapieren und versuchter unerlaubter Einreise angezeigt. Nach einer Verurteilung wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz hatte ein Italiener, der mit einem Bus in Richtung Nürnberg unterwegs war, noch Justizschulden zu begleichen. Er weigerte sich, die vom Amtsgericht Hersbruck verhängte Geldstrafe von etwa 460 Euro inklusive Verfahrenskosten zu zahlen. Stattdessen trat der 34-Jährige die zwölftägige Ersatzfreiheitsstrafe an. Für zehn Tage muss ein 47-Jähriger hinter Gitter. Gegen den italienischen Staatsangehörigen lag ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Erschleichens von Leistungen vor. Da er nicht in der Lage war, die verhängte Geldstrafe in Höhe von 400 Euro zu begleichen, musste er genau wie sein Landsmann die gerichtlich festgesetzte Freiheitsstrafe im Gefängnis Bernau ersatzweise antreten. Rückfragen bitte an: Yvonne Oppermann Bundespolizeiinspektion Rosenheim Burgfriedstraße 34 - 83024 Rosenheim Telefon: 08031 80 26 2201 E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450 Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse oder unter sowie unter .