Bundespolizeidirektion München: Rückkehr mit Folgen: Gesuchte Männer in Haft
Bulgare für neun Monate hinter Gittern
Für einen bulgarischen Staatsangehörigen hatte die Rückkehr in die Bundesrepublik erhebliche Folgen. Die Bundespolizei sorgte nach seiner Festnahme auf der A93 bei Kiefersfelden am Mittwoch (27. Juli) für dessen Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt. Dort wird er neun Monate bleiben müssen. Auch zwei Italiener und ein indischer Staatsangehöriger hatten den Gang ins Gefängnis anzutreten.
Bei der Überprüfung der Personalien eines Bulgaren stellten die Beamten fest, dass er mit einem Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft in Halle gesucht wird. Im Herbst 2020 war er wegen Diebstahls, Körperverletzung und Nötigung zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Seine Haft hatte der 27-Jährige bisher jedoch nicht angetreten. Dafür sorgten jetzt die Bundespolizisten und lieferten ihn in die Justizvollzugsanstalt in Bernau ein. Zudem wird er sich voraussichtlich schon bald erneut strafrechtlich verantworten müssen. Wegen aktueller Verfahren war die Staatsanwaltschaft in Regensburg am Aufenthaltsort des Festgenommenen interessiert. Hier lautet der zweifache Vorwurf: Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Ins Bernauer Gefängnis brachten die Bundespolizisten auch einen 30-Jährigen. Dieser war Fahrgast eines Fernreisebusses. Bei der Einreisekontrolle auf der A93 nahe Kiefersfelden konnte er sich lediglich mit einer Duldung ausweisen. Schnell stellte sich jedoch heraus, dass dieses Dokument einer anderen Person gehört. Die Beamten konnten seine Identität allerdings mithilfe der Fingerabdrücke zweifelsfrei belegen. Es handelt sich um einen Inder, gegen den gleich zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vorlagen. Er war wegen unerlaubten Aufenthalts und Diebstahls zu Geldstrafen von insgesamt rund 2.500 Euro inklusive Verfahrenskosten verurteilt worden. Da er die festgesetzten Geldstrafen nicht zahlen konnte, musste er die 104-tägige Ersatzhaft antreten. Zudem wurde der indische Staatsangehörige wegen Missbrauchs von Ausweispapieren und versuchter unerlaubter Einreise angezeigt.
Nach einer Verurteilung wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz hatte ein Italiener, der mit einem Bus in Richtung Nürnberg unterwegs war, noch Justizschulden zu begleichen. Er weigerte sich, die vom Amtsgericht Hersbruck verhängte Geldstrafe von etwa 460 Euro inklusive Verfahrenskosten zu zahlen. Stattdessen trat der 34-Jährige die zwölftägige Ersatzfreiheitsstrafe an. Für zehn Tage muss ein 47-Jähriger hinter Gitter. Gegen den italienischen Staatsangehörigen lag ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Erschleichens von Leistungen vor. Da er nicht in der Lage war, die verhängte Geldstrafe in Höhe von 400 Euro zu begleichen, musste er genau wie sein Landsmann die gerichtlich festgesetzte Freiheitsstrafe im Gefängnis Bernau ersatzweise antreten.
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