BPOLI LUD: Mann kommt frei, Frau muss in die Justizvollzugsanstalt

Nach der Festnahme durch die Bundespolizei kam ein 42-Jähriger wieder frei, nachdem er den Vollzug seiner Ersatzfreiheitsstrafe durch die Zahlung von 662,50 Euro einschließlich Verfahrenskosten abwenden konnte. Die Strafe hatte der Brandenburger wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vom Amtsgericht Cottbus kassiert. Der Verkehrssünder war am Samstagnachmittag an der Grenzbrücke in Bad Muskau kontrolliert worden. Eine 43-Jährige war dagegen am Freitagabend von Polizisten in eine Justizvollzugsanstalt gebracht worden. Die Görlitzerin wurde zuvor in der Nähe ihres Wohnortes von einer Bundespolizeistreife angehalten. Bei einer anschließenden Überprüfung stellte sich heraus, dass ein Haftbefehl vom Amtsgericht Görlitz gegen die Frau vorlag. Weil sie sich zwischenzeitlich nicht freiwillig zur Vollstreckung einer wegen Diebstahls angeordneten Freiheitsstrafe in die Hände von Justizvollzugsbeamten begeben hatte, wurde sie festgenommen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf Pressesprecher Michael Engler Telefon: 0 35 81 - 3626-6110 E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de