BPOL NRW: Bundespolizei verhindert Ausreise von zwei mutmaßlichen Drogenhändlern

Am gestrigen Montagabend (01.08.2022) wurden bei den Beamten der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf gleich zwei Niederländer zur Ausreisekontrolle in die Türkei vorstellig, die wegen mutmaßlicher Drogendelikte per Untersuchungshaftbefehl gesucht wurden. Der erste Mann beabsichtigte, nach Adana auszureisen. Die Beamten stellten fest, dass die Staatsanwaltschaft Kleve nur wenige Tage zuvor einen Untersuchungshaftbefehl wegen mutmaßlicher Drogendelikte gegen den Beschuldigten erlassen hatte. Laut diesem wird dem Mann vorgeworfen, im Januar dieses Jahres, gemeinsam mit zwei weiteren Personen, Marihuana, Ecstasy und Kokain in nicht geringer Menge unerlaubt eingeführt und damit Handel getrieben zu haben. Nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde der in den Niederlanden lebende Verhaftete an die Justizbehörden überstellt. Wenige Minuten später nahm die Bundespolizei einen weiteren Niederländer fest. Hierbei handelte es sich um einen 43-jährigen Mann, gegen den die Staatsanwaltschaft Tübingen vor über zwölf Jahren einen Untersuchungshaftbefehl wegen mutmaßlicher Drogendelikte erlassen hatte. Demnach wird der Mann beschuldigt, gemeinsam mit weiteren Personen, Marihuana in nicht geringer Menge unerlaubt eingeführt und damit Handel getrieben zu haben. Der ebenfalls in den Niederlanden lebende Verhaftete wurde, nachdem die Beamten ihm den Haftbefehl eröffnet hatten, an die Justizbehörden übergeben. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.