Tönisvorst-St. Tönis: Alkoholisierter Radfahrer stürzt und verletzt sich

Ein 75-jähriger Deutscher aus Tönisvorst ist am Dienstagabend gegen 20.40 Uhr mit seinem Fahrrad gestürzt und hat sich dabei leicht verletzt. Der Mann war mit seinem Rad auf dem Gehweg der Gelderner Straße unterwegs, obwohl dieser dort nicht für Radfahrer freigegeben ist. Um von diesem Gehweg wieder auf die Straße zu gelangen, musste er eine Barriere aus Stahlgittern umfahren. Aufgrund von Koordinationsproblemen schaffte er das nicht und stürzte. Im Verlauf der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass er zuvor Alkohol getrunken hatte. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,8 Promille. Ihm wurde daraufhin im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen. Auch auf dem Fahrrad gibt es keinen Freibrief für den Konsum von Alkohol. Manchmal ist es eben keine gute Idee, das Auto stehen zu lassen und aufs Rad umzusteigen. Die Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit liegt auf dem Fahrrad etwas höher als beim Auto - nämlich bei 1,6 Promille im Vergleich zu 1,1 beim Auto. Eins allerdings ist gleich: Fällt jemand durch seine Fahrweise auf oder verursacht sogar einen Unfall, dann ist sowohl auf dem Fahrrad als auch im Auto schon bei 0,3 Promille Schluss. Bringen Sie sich nicht in Gefahr. Wenn Sie Alkohol trinken möchten, dann klären Sie vorher ab, wie Sie nach Hause kommen. Es gibt viele Möglichkeiten, bei denen Sie sich nicht der Gefahr aussetzen, zu verunglücken - und im schlimmsten Fall noch weitere Menschen zu schädigen. /hei (725) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Viersen Pressestelle Heike Ahlen Telefon: 02162/377-1194 E-Mail: pressestelle.viersen@polizei.nrw.de