Festnahme am Flughafen – Steuerhinterziehung kostet über 2.000 Euro, Flug verpasst

Am Donnerstag machte sich ein 50-jähriger deutscher Staatsangehöriger auf den Weg nach Istanbul. Als er gegen 18 Uhr bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle durch die Beamten der Bundespolizei überprüft wurde, zeigte der Fahndungscomputer an, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorliegt. Die Staatsanwaltschaft Hamburg suchte seit November 2021 per Vollstreckungshaftbefehl nach dem Mann. Wegen Steuerhinterziehung waren 2.000 Euro Geldstrafe zu zahlen; hinzu kamen Verfahrenskosten in Höhe von 94 Euro. Ersatzweise waren 40 Tage Ersatzfreiheitsstrafe fällig. Der Mann konnte die geforderten 2.094 Euro zahlen und so einer Haftstrafe entgehen. Anschließend wurde er entlassen. Seinen Flug hat er jedoch verpasst. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg Marcus Henschel Telefon: 040 500 27-104 Mobil: 0172 427 56 08 Fax: 040 500 27-272 E-Mail: marcus.henschel@polizei.bund.de