Personen- und hoher Sachschaden nach Vorfahrtsverletzung – Langenfeld – 2208068

2 weitere Medieninhalte Am Sonntagabend (14. August 2022) kam es in Langenfeld-Reusrath zu einem Verkehrsunfall durch eine Vorfahrtsverletzung auf dunkler Straße. Hierbei wurde ein Fahrzeugführer leicht verletzt und es entstand erheblicher Sachschaden. Folgendes war geschehen: Gegen 22.25 befuhr ein 18-jährige Fahranfängerin aus Frechen, mit einem weißen PKW Ford Fiesta, die außerörtliche Bergische Landstraße (L 403) in Fahrtrichtung Autobahn (A 542). An der Einmündung Furth bog sie ortsunkundig und irrtümlich nach links in die Anliegerstraße ein. Als sie ihren Irrtum gleich erkannte, wendete sie ihr Fahrzeug und wollte von der Straße wieder nach links in die L 403 in Richtung Autobahn einbiegen. Dabei übersah sie in der Dunkelheit jedoch den grünen PKW VW Scirocco eines 20-jährigen Mannes aus Leichlingen, der die Landstraße vorfahrtberechtigt in Richtung Leichlingen befuhr. Durch die Vorfahrtsverletzung kam es zur schweren Kollision der beiden Fahrzeuge, durch welche der 20-jährige VW-Fahrer die Kontrolle über sein Coupé verlor. Der Scirocco kam noch im Einmündungsbereich nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte mit großer Wucht in eine dortige Leitplanke. Bei diesem Unfallvorgang blieb die 18-jährige Unfallverursacherin nach eigenen Angaben unverletzt. Ihr leicht verletzter 20-jähriger Unfallgegner musste jedoch mit einem Rettungswagen, zur ambulanten ärztlichen Behandlung, in ein Krankenhaus nach Leverkusen gebracht werden. Die zwei nicht mehr fahrbereiten Unfallfahrzeuge wurden geborgen und abgeschleppt. Der entstandene Gesamtsachschaden an den beiden Fahrzeugen und der Leitplanke summiert sich nach ersten Schätzungen auf mindestens 30.000,- Euro. Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an: Kreispolizeibehörde Mettmann - Polizeipressestelle - Adalbert-Bach-Platz 1 40822 Mettmann Telefon: 02104 / 982-1010 Telefax: 02104 / 982-1028 E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de