BPOL NRW: Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf nimmt zwei Reisende fest
Im Rahmen einer stichprobenartigen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Reykjavik/Island stellte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am gestrigen Donnerstagnachmittag (18.08.2022) einen zur Fahndung ausgeschriebenen Rumänen fest. Der 28-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gesucht. Diese hatte nur eine Woche zuvor einen Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Betruges in vier Fällen gegen den im Januar 2021 Verurteilten erlassen.
Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 140 Tagen konnte der in Gelsenkirchen lebende Mann jedoch abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 4.200 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Im Anschluss trat er seinen Flug nach Island an.
Am Donnerstagabend nahmen die Bundespolizeibeamten einen weiteren Mann fest, nach dem gefahndet wurde. Gegen einen 53-jährigen Niederländer, welcher sich zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Adana/Türkei vorstellte, lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Münster vor. Im Dezember des vergangenen Jahres hatte diese einen Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen gegen den im Juli 2020 Verurteilten erlassen.
Die Geldstrafe in Höhe von 3.500 Euro konnte der in den Niederlanden lebende Mann jedoch nicht vor Ort begleichen, so dass er durch die Bundespolizeibeamten an die zuständigen Justizbehörden überstellt wurde.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Pressestelle
Daniela Maaßen
Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf
Weitere Informationen erhalten Sie unter oder
unter oben genannter Kontaktadresse.