Osnabrück: Schockanrufe in Stadt und Landkreis führten zu Übergaben von Wertsachen und Bargeld
In jüngster Vergangenheit kam es in Stadt und Landkreis Osnabrück erneut zu Schockanrufen, bei denen leider in drei Fällen eine Übergabe von Bargeld und oder Wertsachen stattgefunden hat. In allen drei Fällen wurde jeweils die Legende am Telefon eröffnet, dass ein Angehöriger (Kind oder Ehepartner) einen schweren Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang verursacht habe und eine Kaution, in Form von Bargeld oder Schmuck gezahlt werden müsse, um einer Haftstrafe zu entgehen.
Am 12.08.2022 fand eine Bargeldübergabe um die Mittagszeit in der Sandstraße in Bad Iburg statt, der männliche Abholer war etwa 30-40 Jahre alt, 160cm groß, hatte kurze graue Haare und war mit einem bunten Hemd bekleidet.
In einem weiteren Fall im Osnabrücker Südkreis wurde die angerufene Person am Mittwoch aufgefordert zur Übergabe von Schmuck und Bargeld nach Bielefeld zu fahren, sodass dort eine Übergabe stattfand.
Ebenfalls am Mittwoch fand im Stadtgebiet um ca. 14.00 Uhr eine Schmuckübergabe vor dem Kinderkrankenhaus (CKO) an der Johannisfreiheit statt. Die etwa 30-jährige Abholerin war ca. 165 cm groß, von kräftiger Statur und hatte ein südländisches Aussehen. Sie trug dunkelbraune offene Haare bis über die Schultern und war geschminkt. Sie hatte ein gepflegtes Erscheinungsbild und trug ein fliederfarbenes, enganliegendes Kleid. Ihre sehr langen Fingernägel waren farblich zum Kleid abgestimmt. Sie sprach deutsch und hatte eine dunkle Tasche dabei.
Die Polizei nimmt diese Taten zum Anlass, erneut vor betrügerischen Anrufen zu warnen. In Abgrenzung zum klassischen Enkeltrickbetrug bieten Schockanrufe die Möglichkeit, auch jüngere Opfer zu überrumpeln. Häufig geht es um tödliche Unfälle oder Unfälle mit hohen Sachschäden, die ein Angehöriger verursacht haben soll. Um eine drohende Haftstrafe für den Verwandten abzuwenden, sind eine größere Menge Bargeld, Schmuck oder Wertgegenstände notwendig.
Angerufene sollten keinesfalls irgendwelche Zahlungen vornehmen. Es gibt keine Situationen, die durch eine Rücksprache mit Verwandten, Bekannten oder der Polizei gefährdet würden. Von den Betrügern getätigte Aussagen, dass die Preisgabe der Informationen sich nachteilig auswirken könnte oder sogar strafbar ist, dienen ausschließlich der Aufrechterhaltung der Betrugsmasche.
Wer einen Betrug frühzeitig erkennt, sollte das Gespräch kommentarlos beenden und anschließend eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Darüber hinaus bittet sie um Hinweise auf die o.g. Taten oder Täter unter 0541/327-3303 oder -2115.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Osnabrück
Konstanze Heine
Telefon: +49 541 327-2072
E-Mail: pressestelle@pi-os.polizei.niedersachsen.de