PKW Fahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss nach Bürgerhinweis in Pasewalk, LK Vorpommern-Greifswald, gestellt
Am Samstag, den 20.08.2022 gegen12:45 Uhr befuhr ein Fahrzeugführer
eines VW Passat die B109 aus Richtung Anklam kommend in Richtung
Pasewalk. Am Ortseingang Pasewalk überholte er verkehrswidrig eine
Fahrzeugkolonne und zeigte dabei den überholt werdenden
Fahrzeugführern provokativ seinen Mittelfinger. Diese riefen
daraufhin die Polizei und folgten dem Passat, welcher auf das Gelände
der nächsten Tankstelle abgebogen war. Die Polizeibeamten
kontrollierten den Fahrzeugführer und stellten dabei einen
Atemalkoholwert von 2,90 Promille fest. Eine Fahrerlaubnis hatte der
39-Jährige Deutsche zum Zeitpunkt des Vorfalls bereits auch nicht
mehr. Bei dem Mann wurde eine doppelte Blutprobenentnahme im
Krankenhaus Pasewalk durchgeführt, da Nachtrunk auf dem Gelände der
Tankstelle nicht ausgeschlossen werden konnte.
Nach Abschluss der Maßnahmen konnte der Mann aufgrund seines hohen
Alkoholwertes nicht aus der polizeilichen Maßnahme entlassen werden,
sondern wurde ins Gewahrsam des Polizeihauptreviers Pasewalk
verbracht. Im Revier wurden bei einer Durchsuchung seiner Geldbörse
geringe Mengen an Betäubungsmitteln festgestellt, woraufhin nun auch
ein Drogentest durchgeführt wurde, der positiv ausfiel. Auch sein PKW
wurde nach Anordnung durch die Staatsanwaltschaft kontrolliert, wobei
weitere geringe Mengen Betäubungsmittel aufgefunden wurden.
Der Hund, den der Fahrer mit sich führte, wurde zunächst von der
Tierpension "Peter und der Wolf" übernommen, bis Freunde des Mannes
den Hund abholten.
Den Fahrzeugführer erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahrens
unter Alkohol und Betäubungsmittel, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und
unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Die durch das zeigen des
ausgestreckten Mittelfingers beleidigten Fahrzeugführer sahen von
einer Anzeigenerstattung ab.
Im Auftrag
Peter Wojciak, Polizeihauptkommissar, Polizeipräsidium
Neubrandenburg, Einsatzleitstelle, Polizeiführer vom DienstRückfragen zu den Bürozeiten:
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