BPOL NRW: Haftbefehl wegen der Verabredung zum Mord in Tateinheit mit Raubdelikt von Bundespolizei vollstreckt – Haftbefehl bestand schon 16 Jahre
Die Bundespolizei hat am Dienstagmorgen einen 48-jährigen Polen in Herzogenrath festgenommen. Er wurde mit Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen der Verabredung zur Begehung eines Mordes in Tateinheit des Raubes mit Todesfolge gesucht. Der Haftbefehl der ausschreibenden Staatsanwaltschaft bestand bereits seit 16 Jahren. Wegen der aufgeführten Verbrechen wurde der Betreffende im Jahr 2002 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten vom Landgericht in Nürnberg-Fürth verurteilt. Davon saß der 48-Jährige einen Teil der Freiheitsstrafe ab, bevor er in seine Heimat abgeschoben wurde. Den Rest der Freiheitsstrafe hatte man ausgesetzt. Durch die Wiedereinreise nach Deutschland lebte die Restfreiheitstrafe in Höhe von 371 Tagen wieder auf. Der Strafvollstreckungshaftbefehl konnte somit vollzogen werden. Der 48-Jährige wurde nach seiner Festnahme in den Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Aachen eingeliefert.
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