BPOLI PW – GdpD POM: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Haftbefehl vollsteckt
Ein 27- jähriger polnischer Staatsangehöriger wurde im Rahmen eines Fahndungseinsatzes der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt als Insasse eines Pkw mit polnischer Zulassung auf der Bundesautobahn 11, Höhe Pomellen, festgestellt und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
Als Geldstrafe waren 480,00 EUR und der Kosten in Höhe von 716,71 EUR zu zahlen.
Der Mann konnte die Geldsumme nicht aufbringen und muss jetzt 16 Tage Restersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz absitzen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit Gemeinsamer deutsch-polnischer
Dienststelle Pomellen
Igor Weber
Telefon: 03 83 54 - 34 97 4 - 100
Mobil: 0172-511 0961
E-Mail: igor.weber@polizei.bund.de
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.
Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.
Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.
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