Kempen: Unfall zwischen Radfahrer und E-Scooter-Fahrerin – auch in Parkanlagen gilt die Sorgfaltspflicht
Am 22.09.2022 um 15:00 Uhr kam es zu einem Unfall zwischen einer 43-jährigen Kempenerin auf einem E-Scooter und einem 8-jährigen Radfahrenden aus Kempen. Der Unfall ereignete sich innerhalb der Parkanlage am Concordienplatz in Kempen. In einem kurzen Kurvenbereich stießen die E-Scooter-Fahrerin und der ihr entgegenkommende 8-Jährige frontal zusammen. Das Kind stürzte zu Boden und wurde leicht verletzt. Die Kempenerin brachte den 8-Jährigen anschließend zu einem Familienangehörigen. Das verletzte Kind wurde schließlich in ein Krankenhaus gebracht.
Seien sie auch an vermeintlich sicheren Wegen ohne Kraftfahrzeugverkehr stets aufmerksam. Bestenfalls können Unfälle wie diese dadurch vermieden werden. Die gegenseitige Sorgfaltspflicht besteht nicht nur im Straßenverkehr sondern auch in Parkanlagen oder ähnlichen Bereichen. /cb (900)
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Christoph Bermel
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