Angeln mit Lebendköder ist Verstoß nach dem Tierschutzgesetz

(swe). Am Dienstag Abend gegen 20.10 Uhr meldet ein Zeuge der Rintelner Polizei, dass an der Weser Angler mit lebenden Fischen angeln. Das Angeln mit Lebendködern stellt jedoch einen Verstoß nach § 17 des Tierschutzgesetzes dar, weil man "...einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt!" Nach Angaben des Zeugen habe er als Gewässerschutzwart des Fischereivereins Rinteln drei Angler überprüft und ihre Fischereierlaubnisscheine kontrolliert. Dabei habe er auch festgestellt, dass die Angler lebende Fische in einem Setzbehälter mit sich führen und diese Fische als Lebendköder am Angelhaken verwendeten, um Raubfische zu angeln. Noch bevor die Polizei eintrifft, entfernen sich die Überprüften vom Kontrollort. Bei zwei von ihnen handelt es sich um 33-jährige Männer aus Rinteln und Lehrte. Die Personalien des dritten Mannes werden noch ermittelt. Ein weiterer Zeuge teilt noch mit, dass er die Männer am Vortag mit gleicher Verfahrensweise schon kontrolliert habe. Gegen die Angler wird nun wegen des Verstoßes nach dem Tierschutzgesetz ermittelt. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg Polizeikommissariat Rinteln Pressestelle Hasphurtweg 3 31737 Rinteln Telefon: 05751/95450 E-Mail: pressestelle@pi-nbg.polizei.niedersachsen.de /