(KA) Karlsruhe – Betrunkene E-Scooter-Fahrer in Innenstadt kontrolliert
Gleich zwei erheblich alkoholisierte Fahrer von Elektro-Scootern stellte die Polizei in der Nacht zum Donnerstag in der Karlsruher Innenstadt fest.
Zunächst bemerkten Polizeibeamte gegen 00.45 Uhr im Rahmen einer Verkehrskontrolle in der Ettlinger Straße deutlichen Alkoholgeruch bei einem 21-jährigen Mann. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von über 1,5 Promille. Um 02.25 Uhr befuhr dann ein 38-Jähriger mit einem geliehenen E-Scooter in Schlangenlinien die Akademiestraße. Deshalb wurde der Mann von einer Polizeistreife angehalten und kontrolliert. Auch er war mit knapp 1,2 Promille erheblich alkoholisiert. Die beiden E-Scooter-Lenker müssen nun mit einem Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und einem Führerscheinentzug rechnen.
Aus aktuellem Anlass weist die Karlsruher Polizei deshalb erneut darauf hin, dass es sich bei E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt, für deren Fahrer dieselben Alkoholgrenzen wie für Autofahrer gelten. Das bedeutet auch, dass bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille eine Straftat vorliegen kann, wenn der E-Scooter-Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt oder einen Unfall verursacht. Ab 0,5 Promille wird dann in jedem Fall ein Bußgeld fällig und ab 1,1 Promille droht ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren. Führerscheininhaber müssen zudem mit einem Fahrverbot oder sogar mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
Kai Lampe, Pressestelle
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