LWSPA Wismarer Wasserschützer ahnden Umweltverstöße auf niederländischem Seeschiff – über 50.000 Euro Bußgeld für zwei Schiffsoffiziere durch Ordnungsbehörde festgesetzt
In der vergangenen Woche führten Beamte der Wasserschutzpolizei Wismar eine Schiffskontrolle auf einem unter der niederländischen Flagge fahrenden Seeschiff im Seehafen Wismar durch. Im Rahmen ihrer zu den Kernaufgaben gehörenden Fachlichkeit im Bereich der Einhaltung der Rechtsvorschriften im internationalen Seeverkehr, wurden neben diverser Sicherheits- und Ausrüstungszeugnissen, auch die Umsetzung umweltrechtlicher Vorschriften überprüft. Insbesondere wurde die Öltagebuchführung und der Müllbehandlungsplan, Vorgaben aus dem internationalen MARPOL-Übereinkommen überprüft. Bei der Kontrolle stellten die Beamten Verstöße bei der Öltagebuchführung sowie inhaltliche Defizite im Müllbehandlungsplan fest und eröffneten diesbezüglich Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gegen zwei verantwortliche Besatzungsmitglieder. Doch damit war die Kontrolle im Ergebnis noch nicht beendet.
Die Beamten überprüften auch relevante Unterlagen zur Umsetzung des Ballastwasser-Übereinkommens. Das Ballastwasser-Übereinkommen trat am 8. September 2017 in Kraft. Nach einer Übergangsphase, in der auf die geltenden Vorgaben umfassend informiert wurde, werden ab dem 1. Juni 2018 Verstöße nach Maßgabe des Bußgeldkataloges geahndet. Das Ballastwasser-Übereinkommen enthält globale Vorgaben zum Umgang mit Ballastwasser und dient dem Schutz der Meeresumwelt.
Bei der Überprüfung des Ballastwasser-Tagebuchs fielen den Beamten Unstimmigkeiten auf. Die Beamten wandten sich zur Klärung an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), mit der Bitte um rechtliche Würdigung. Das BSH ist die zuständige Fachbehörde für Maßnahmen zur Verhütung der Verbreitung fremder Organismen durch Schiffe.
Die fachbehördliche Überprüfung ergab, dass der begründete Anfangsverdacht eines regelwidrigen Einleitens von Ballastwasser ins Meer vorliegt. Die rechnerische Menge des eingeleiteten Ballastwassers ergibt zusammengefasst mehr als 1000 m³. Das BSH beantragte beim zuständigen Amtsgericht Hamburg die Anordnung von Sicherheitsleistungen gegen die betroffenen Schiffsoffiziere. Das Amtsgericht bestätigte die Festsetzung einer Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 26.253,50 EUR gegen beide Seeleute. Die Sicherheitsleistung soll das zu erwartende Bußgeld und die notwendigen Verwaltungsgebühren sichern. Im Ergebnis wurden die Sicherheitsleistungen als Bürgschaften gezeichnet. Die Ausstellung der notwendigen Unterlagen erfolgte an Bord des Schiffes.
R.Kottke, POK
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