Bundespolizeidirektion München: Randalierer im RE versuchte Beamten zu beißen / Drei Haftbefehle im Ostbahnhof vollstreckt
Ein 31-jähriger Randalierer versuchte am Mittwoch (12. Oktober) in einem Regionalexpress in Pasing einen Polizisten zu beißen, nachdem er zuvor einem Fahrtausschluss nicht nachgekommen war. Im Ostbahnhof konnten am gleichen Tag innerhalb weniger Stunden drei per Haftbefehl gesuchte Straftäter, die Geldstrafen nicht beglichen hatten, festgenommen werden.
* Ein 31-jähriger Deutscher randalierte kurz nach Mitternacht im Regionalexpress RE 9 in Pasing. Der Mann rauchte im Zug eine Zigarette und sprühte mit einer Putzmittelflasche um sich. Als er durch Eisenbahnpersonal des Zuges verwiesen werden sollte, weigerte er sich. Einem hinzugerufenen Beamten der bayerischen Landes-polizei widersetzte sich der Baden-Württemberger. Bei der zwangsweisen Verbringung aus dem Zug sperrte sich der 31-Jährige aus Niederstetten im Main-Tauber-Kreis, wodurch eine Armlehne im Zug abbrach. Zudem versuchte er den 27-jährigen Beamten zu beißen. Der Landespolizist wurde nicht verletzt.
Gegen den Randalierer wird von der Bundespolizei wegen Widerstand bzw. tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter Körperverletzung und Sachbeschädigung ermittelt.
* Drei Männer wurden im Ostbahnhof bei Personenkontrollen ausfindig gemacht, nach denen Staatsanwaltschaften gesucht hatten.
Gegen 11:20 Uhr ergab ein Datenabgleich bei einem 33-jährigen Afghanen, dass er eine Geldstrafe des Amtsgerichtes Landshut wegen Nachstellung nicht beglichen hatte. Da er die erforderlichen 626 EUR nicht aufbringen konnte, wurde er für die kommenden 54 Tage zur Verbringung der Ersatzfreiheitsstrafe Justizbehörden zugeführt.
Kurz vor 17:30 Uhr wurden bei einem kontrollierten 64-jährigen Deutschen gleich drei aktuelle Haftnotierungen festgestellt. Wegen Beleidigung war er zu 981 EUR, wegen Sachbeschädigungen zu 577 EUR und aufgrund von Körperverletzung zu 2.657 EUR Geldstrafe verurteilt worden. Da er die erforderliche Gesamtsumme von 4.215 EUR nicht aufbringen konnte, wurde der in Heidenheim an der Brenz Geborene für eine 189-tägige Ersatzfreiheitstrafe der Justiz zugeführt. Da auch die Staatsanwaltschaft Ulm nach dem Aufenthaltsort des Wohnsitzlosen aus den Baden-Württemberger suchte, dürfte ihm weiterer Ärger mit der Justiz bevorstehen.
Gegen 22:30 Uhr hatten die Beamten bei einem kontrollierten, ebenfalls 64-jährigen obdachlosen Deutschen eine Haftnotierung entdeckt. Die Staatsanwaltschaft München II hatte ihn wegen der Nichtbegleichung einer Geldstrafe in Höhe von 281 EUR wegen Leistungserschleichung zur Fahndung ausgeschrieben. Der gebürtige Meschedener aus dem nördlichen Sauerland konnte eine Bekannte in Essen erreichen, die zusagte die Strafe zu begleichen. Da dies bis zum Abend nicht erfolgte, wurde der Nordrhein-Westfale den Justizbehörden zugeführt. Sollte die Bekannte zahlen, würden ihm weitere 19 Tage Haft erspart bleiben.
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