221013-1. Ergebnisse der gestrigen „ROADPOL Truck & Bus“-Kontrolle in Hamburg-Wilhelmsburg

Zeit: 12.10.2022, 09:00 bis 15:00 Uhr Ort: Bundesautobahn (BAB) 1, Richtung Norden, Rastanlage Stillhorn Ost Unter der Leitung der Verkehrsdirektion Süd (VD 4) führten Polizeibeamte der Verkehrsdirektionen (VD 2 - 4) und der Wasserschutzpolizei mit der Unterstützung von Mitarbeitern des Zoll gezielte Kontrollen des Güterkraftverkehrs durch. Die Einsatzkräfte stellten bei 15 von 17 überprüften Nutzfahrzeugen Mängel fest. Der gewerbliche Güterkraftverkehr unterliegt in besonderem Maße speziellen Vorschriften. Aufgrund der starken Konkurrenzsituation und einer angestrebten optimalen Auslastung der Fahrzeuge sowie des Fahrpersonals werden nach wie vor Vorschriften missachtet. Bei der gestern durchgeführten Kontrolle wurde unter anderem Folgendes festgestellt: - 9 x Verstoß gegen die Ladungssicherung - 5 x Verstoß gegen Lenk- und Ruhezeiten - 2 x nicht vorliegende AusnahmegenehmigungIn elf Fällen musste die Weiterfahrt - teilweise zumindest vorübergehend - untersagt werden. Zudem stellten die Beamten zwei Mängelmeldungen aufgrund von technischen Fahrzeugmängeln aus. Im Rahmen der Kontrollen ergaben sich folgende Besonderheiten: Ein 43-Jähriger, der beruflich Großtransporte durchführt, hatte für seinen über vier Meter hohen Sattelzug keine Ausnahmegenehmigung eingeholt - mit der Erklärung, dass er davon ausgegangen war, dass die Höhe von Fahrzeugen in Hamburg egal sei. Die Beamten untersagten dem Transporteur die Weiterfahrt, bis das zu hohe Transportgut entladen worden war. Zusätzlich leiteten die Polizisten ein Gewinnabschöpfungsverfahren gegen den Mann ein. In einem weiteren Fall legte ein 54-Jähriger eine Ausnahmegenehmigung für einen Schwertransport mit Überbreite vor, die sich jedoch als ungültig erwies. Auch er durfte seine Fahrt erst nach Einholung einer gültigen Genehmigung fortsetzen. Darüber hinaus stellten Beamte des Zoll bei der Überprüfung eines ausländischen Lkw-Fahrers fest, dass gegen ihn ein Vollstreckungsbescheid aufgrund eines nicht bezahlten Bußgeldes vorlag. Er durfte seine Fahrt nach Pfändung des Betrags in Höhe von rund 130,- Euro fortsetzen. Die Polizei Hamburg wird auch in Zukunft Schwerpunktkontrollen durchführen, um die Sicherheit auf Hamburgs Straßen zu erhöhen. Zim. Rückfragen der Medien bitte an: Polizei Hamburg Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Sören Zimbal Telefon: +49 40 4286-56214 E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de