BPOLI LUD: +++Korrekturmeldung+++ bitte betrachten sie die zuvor herausgegebene Pressemitteilung als gegenstandslos (12:53 Uhr) Mit dem Freizügigkeitsgesetz auf Kollisionskurs

Vom Freizügigkeitsgesetzscheint ein 28-Jährigerausdem polnischen Zgorzelec nicht viel zu halten. Nach mehreren Verstößen und einer Verurteilung in diesem Zusammenhang kassierte er am Samstag abermals eine entsprechende Anzeige, weil er trotz Einreiseverbot nach Deutschland gekommen war. Der Mann saß bis vergangenen Freitag im Gefängnis. Dort verbüßte er seit dem Sommer dieses Jahres eine Gesamtfreiheitsstrafe wegen Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, der sich eine Restfreiheitsstrafe wegen Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetznahtlos anschloss. Eigentlich hätte der Mann die Inhaftierung vermeiden können, war ihm doch von der Ausländerbehörde des Landkreises Görlitz die Einreise nach Deutschlandverboten worden. Schließlich folgte am Tag seiner Entlassung auch die Abschiebung nach Polen. Zu Hause hielt er es offensichtlich nicht lange aus, denn am Folgetag begab er sich zur medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus nach Görlitz. Dort riefen seine Verletzungen zunächst das Neißerevier auf den Plan. Die Kollegen von der Landespolizei wiederum verständigten angesichts des Verdachts der unerlaubten Einreise die Bundespolizei. Bundespolizisten nahmen den Mann zum Revier mit und schoben ihn am Samstagabend über die Stadtbrücke zurück. Nach letztem Bescheid des Landkreises, der hinsichtlich der jüngsten Verstöße korrigiert wurde, erstreckt sich das Einreise-und Aufenthaltsverbot nun bis zum Herbst 2028. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf Pressesprecher Michael Engler Telefon: 0 35 81 - 3626-6110 E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de