Kapitalanlagebetrug – Cannabis-Plattform lockte mit Traumrenditen

Bei einer versprochenen Rendite von bis zu 100% wurde nun auch ein 41-jähriger Mann aus Waren schwach und investierte einen unteren fünfstelligen Geldbetrag in die Cannabis-Crowdinvesting-Plattform "juicyfields.io". Das Unternehmen machte sich den Hype wegen der anstehenden Legalisierung vom medizinischen Cannabis zunutze und bot seit 2020 in Deutschland das sogenannte "E-Growing" an. Den privaten Investoren, die sich angeblich über virtuelle Gewächshäuser an Anbau, Ernte und Verkauf von medizinischen Cannabis-Pflanzen beteiligen konnten, wurden exorbitant hohe Renditen in Aussicht gestellt. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat bereits gegen zwölf mutmaßlich Verantwortliche der Internetplattform "juicyfields.io" Ermittlungen aufgenommen und am 16.08.2022 deren Wohnungen und Geschäftsräume von fünf Firmen an zwei Standorten durch das Landeskriminalamt Berlin im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin durchsucht. Zahlreiche Unterlagen konnten sichergestellt werden. Durch die Ermittlungen soll nun geklärt werden, ob die erworbenen Pflanzen tatsächlich existierten oder ob möglicherweise Anlegerinnen und Anleger im Rahmen eines sogenannten "Schneeballsystems" betrogen wurden - Altforderungen wären dann direkt aus neu eingenommenem Geld beglichen worden, ohne dass es zu der tatsächlich bezweckten Geldanlage gekommen wäre. An der Durchsuchung war neben dem Landeskriminalamt Berlin auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die bereits am 3. Juni 2022 öffentliche Angebote von Vermögensanlagen in Form von Investitionen in Cannabispflanzen untersagte, beteiligt. Weiterführender Link zur Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin: https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1235987.php) Bereits ab März 2022 hatte die BaFin vor dem Angebot der Juicy Holdings B.V. gewarnt und selbst wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagegesetz gegen die Juicy Holdings B.V. ermittelt. Am 3. Juni 2022 untersagte die BaFin, wie bereits erwähnt, die öffentlichen Angebote von "juicyfields.io" in Deutschland, weil kein Verkaufsprospekt vorlag. Am 20. Juli 2022 veröffentlichte die BaFin weitere Warnungen für Verbraucherinnen und Verbraucher gegen Juicy Holdings B.V.. Weiterführende Links zur Pressemitteilug der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2022/meldung_2022_07_20_juicy_holdings.html https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2022/meldung_2022_06_17_Juicy_Holdings.html Diese Warnungen kamen leider für viele Kleinanleger zu spät - auch für den 41-jährigen Warener. Dieser konnte sich nicht mehr auf der Online-Plattform einloggen, erhielt keine Informationen, geschweige denn eine Auszahlung seiner Investition. Doch was ist eigentlich einen (Kapital)-Anlagebetrug? Ein (Kapital)-Anlagebetrug stellt eine besondere Form des Betruges dar. Er liegt immer dann vor, wenn ein Anbieter in Prospekten, Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand hinsichtlich der für die Entscheidung über den Erwerb oder die Erhöhung erheblichen Umstände gegenüber einem größeren Kunden- und Anlegerkreis unrichtige vorteilhafte Angaben macht oder nachteilige Tatsachen verschweigt. Zum Beispiel im Zusammenhang mit: - dem Vertrieb von Wertpapieren, Bezugsrechten oder von Anteilen, die eine Beteiligung an dem Ereignis eines Unternehmens gewähren soll (Aktien, Fonds und Zertifikate) - Investitionen in Solaranlagen - Geschäft mit Schrott- und Wertimmobilien - Handel mit Diamanten und Edelsteinen - Beteiligungen an UnternehmenOftmals kommt das sogenannte "Schneeballsystem" zum Tragen. Zu Beginn bemerken die Anlegerinnen und der Anleger nicht, dass es sich um einen (Kapital)-Anlagebetrug handelt. Es werden Gelder in augenscheinlich profitable Anlagen investiert und anfänglich sogar Gewinne ausgeschüttet, um sich das Vertrauen des Kundenkreises zu erschleichen und dadurch weitere Kunden zu gewinnen. Dieses erste Erfolgserlebnis verleitet viele Anlegerinnen und Anleger oftmals dazu, noch mehr Gelder zu investieren. Was sie jedoch nicht wissen, dass Schneeballsystem ist so ausgerichtet, dass jeder Investor durch sein Geld einen anderen Investor finanziert. Das Geld wird also für die Gewinnausschüttung eines anderen Investors benötigt. Dadurch können hohe Gewinne vorgegaukelt werden. Aktuell ist davon auszugehen, dass es im Bereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg seit 2020 zu 108 Fällen von (Kapital)-Anlagebetrug mit einer mutmaßlichen Schadenssumme von ca. 2.725.000,00 Euro gekommen ist. Wie erkenne ich einen (Kapital)-Anlagebetrug? Die Anzeichen für (Kapital)-Anlagebetrug sind oftmals gleich und leicht zu erkennen: - exorbitant hohe Renditeversprechungen von weit über 10 % - es werden geringe oder keine Risiken versprochen - hohe Provisionen für die Anlagevermittler - Berater bzw. Unternehmen haben ihren Sitz im Ausland - Anleger sollen das Geld auf ausländische Konten überweisenWeitere Infos finden Sie hier: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/GeldanlageWertpapiere/UnserioeseAnbieter/unserioese_anbieter_erkennen_artikel.html Ich wurde betrogen - was muss ich tun? 1.Polizei, Staatsanwaltschaft und Finanzaufsichtsbehörde einschalten Da für das Wachstum des Schneeballsystems stets viele Investoren benötigt werden bricht das betrügerische System in der Regel nach einige Monaten oder Jahren zusammen. Aufgrund der oftmals hohen Anzahl von Geschädigten werden polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Sammelverfahren geführt. Durch eine Anzeige können die Konten der Betrüger gesperrt und das Vermögen sichergestellt werden. 2.Geld zurückholen Sollten Zahlungen über die Kreditkarte abgewickelt worden sein, so kann dieses in einigen Fällen zurückgeholt werden. Auch Überweisungen vom Girokonto können unter Umständen zurückgeholt werden. Sprechen Sie mit einem Mitarbeiter Ihrer Bank. 3.Verträge widerrufen oder anfechten Sollten Sie einen Vertrag abgeschlossen haben - diesen können Sie bei (Kapital)-Anlagebetrug widerrufen oder anfechten. 4.Schadenersatzansprüche geltend machen Personen, die falsch beraten wurden, können Schadenersatzansprüche gegenüber dem Anlageberater geltend machen. Rückfragen bitte an: Für Medienvertreter: Antje Schulz Polizeipräsidium Neubrandenburg Telefon: 0395/5582-2040 E-Mail: pressestelle-pp.neubrandenburg@polizei.mv-regierung.de Für Hinweise und Fragen aus der Bevölkerung: Bitte an die im Text angegebene Dienststelle bzw. die Internetwache oder jedes andere Polizeirevier wenden! Rückfragen außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende: Polizeipräsidium Neubrandenburg Einsatzleitstelle/Polizeiführer vom Dienst Telefon: 0395 5582 2223 E-Mail: elst-pp.neubrandenburg@polmv.de