Sonsbeck – Alkoholisierter Pedelec-Fahrer stürzt und verletzt sich

Am frühen Samstagmorgen befuhr ein 67-jähriger Mann aus Sonsbeck mit seinem Pedelec die Hochstraße. Beim Abbiegen in die Kastellstraße stürzte er auf den Gehweg und zog sich eine Kopfverletzung zu. Im Rahmen der Unfallaufnahme ergaben sich Hinweise auf Alkoholkonsum. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit. Die eingesetzten Polizeibeamten nahmen den 67-Jährigen mit zur Polizeiwache Kamp-Lintfort, wo ein Arzt ihm eine Blutprobe entnahm. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf Folgendes hin: Es passieren aktuell viele Unfälle unter Beteiligung von Fahrrad-, Pedelec- oder E-Bike-Fahrenden. Die Promillegrenze auf dem Pedelec liegt - wie bei Fahrrädern - grundsätzlich bei 1,6 Promille. Das ist die Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit. Bei mehr als 1,6 Promille drohen 3 Punkte in Flensburg, ein hohes Bußgeld und eine Fahrtauglichkeitsprüfung (MPU. Das kann somit auch Auswirkungen auf den Führerschein haben. Für Fahrradfahrer gilt zusätzlich die relative Fahruntüchtigkeit ab 0,3 Promille. Das bedeutet: Bei auffälliger Fahrweise oder bei einem Unfall drohen bereits ab 0,3 Promille Konsequenzen. Die Polizei bietet regelmäßig Pedelec-Trainingstage an. Hier wird nicht nur auf den sicheren Umgang, die Handhabung und die Eigenschaften der Fahrzeuge eingegangen, sondern es werden auch rechtliche Aspekte besprochen. Kontakt für Medienvertreter: Kreispolizeibehörde Wesel Pressestelle Telefon: 0281 / 107-1050 Fax: 0281 / 107-1055 E-Mail: pressestelle.wesel@polizei.nrw.de