Bundespolizeidirektion München: Mit einem Untersuchungs- und drei Vollstreckungshaftbefehlen gesucht / Schweizer und Italiener hinter „Schloss und Riegel“ gebracht

Die Bundespolizei hat am Mittwoch (26. Oktober) einen mehrfach gesuchten Schweizer hinter "Schloss und Riegel" gebracht. Der Mann war im Eurocity unterwegs und musste wegen vier Haftbefehlen, die gegen ihn vorlagen, am Bahnhof in Rosenheim aussteigen. Auch einem italienischen Businsassen blieb letztlich keine andere Wahl, als seine Reisepläne aufgrund unbeglichener Justizschulden in der Rosenheimer Bundespolizeiinspektion aufzugeben. Bei der Überprüfung der Personalien des schweizerischen Staatsangehörigen im Zug aus Kufstein stellte sich heraus, dass mehrere Gründe gegen eine Fortsetzung der Reise sprachen: Das Amtsgericht Hannover hatte wegen Diebstahls sowie Leistungserschleichung zwei Strafbefehle und das Amtsgericht Dortmund wegen Diebstahls einen weiteren Strafbefehl erlassen. Demnach waren dem 33-Jährigen Geldstrafen von insgesamt rund 1.800 Euro einschließlich Verfahrenskosten auferlegt worden. Die festgesetzten Ersatzfreiheitsstrafen betragen in der Summe 136 Tage. Damit noch nicht genug: Wegen des Vorwurfs eines besonders schweren Diebstahlsfalls hat das Amtsgericht Oldenburg auch noch einen Untersuchungshaftbefehl ausgestellt. Der Schweizer steht unter anderem im dringenden Tatverdacht, ein Auto entwendet zu haben. Es wird von Fluchtgefahr ausgegangen. Nachdem die Bundespolizisten den Mann am Rosenheimer Bahnhof verhaftet hatten, brachten sie ihn Mittwochvormittag in die Justizvollzugsanstalt Traunstein. Sein neuer vorübergehender Aufenthaltsort dürfte auch für die Staatsanwaltschaften in München, Hamburg und Freiburg im Breisgau von Interesse sein, da diese gegen ihn wegen Hausfriedensbruchs, Diebstahls und Leistungserschleichung ermitteln. In Bernau am Chiemsee wurde ein gesuchter Italiener ins Gefängnis eingeliefert. Statt mit dem Reisebus nach München zu fahren, musste er im Anschluss an eine Grenzkontrolle an der A93 den Bundespolizisten nach Rosenheim zur Dienststelle folgen. Dort erhielt er nochmals die Gelegenheit, eine vom Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen festgesetzte Geldstrafe in Höhe von rund 2.000 Euro inklusive Verfahrenskosten zu begleichen. Da ihm dies mangels finanzieller Möglichkeiten nicht gelang, musste er die vom Gericht ersatzweise angeordnete 50-tägige Freiheitsstrafe antreten. Rückfragen bitte an: Dr. Rainer Scharf ________________________________________________ Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim Telefon: 08031 8026-2200 | Fax: 08031 8026-2199 E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450 Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse oder unter sowie unter .